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Krankenversicherung während des Sabbatjahrs – hierauf ist zu achten

Krankenversicherung während des Sabbatjahrs – hierauf ist zu achten

Die meisten Menschen, die über die Möglichkeit einer beruflichen Auszeit nachdenken, fragen sich als erstes, wie sie ihr Sabbatjahr finanzieren können. Wurde eine Lösung gefunden, stürzen sich die angehenden Aussteiger eifrig in die Vorbereitungen (hierbei hilft Ihnen beispielsweise unser 10-Stufen-Plan) und organisieren alles, was für das perfekte Sabbatjahr notwendig ist. Ein Thema, das hierbei häufig bewusst verdrängt wird, sind die Versicherungen. Zugegeben: Nichts, womit sich der Durchschnitts-Aussteiger gern befasst. Doch dürfte jedem klar sein, dass es sich hierbei um einen Aspekt handelt, der auf keinen Fall unter den Tisch fallen darf. Lesen Sie in diesem Beitrag, worauf Sie beim Thema Krankenversicherung während des Sabbatjahres alles achten müssen.

Krankenversicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland gibt es seit dem 1. April 2004 die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Bundesbürger eine Krankenversicherung abschließen muss – entweder eine gesetzliche oder eine private. Obwohl es nur diese beiden Optionen gibt, unterscheidet man hierzulande zwischen drei verschiedenen Krankenversicherungsformen:

  • Die gesetzliche Pflichtversicherung für Erwerbstätige im Angestelltenverhältnis und einige Selbstständige, die bestimmten Berufsgruppen angehören
  • Die freiwillige gesetzliche Versicherung für sogenannte versicherungsfreie Personen (nach §6 SGB V)
  • Die private Krankenversicherung für alle, die sich nicht gesetzlich versichern lassen wollen

Krankenversichert trotz beruflicher Auszeit: Das Arbeitszeitmodell macht‘s möglich

Wenn Sie ein Sabbatjahr planen und über Ihren Versicherungsschutz nachdenken, ist es immer eine gute Idee, Kontakt zur Krankenkasse beziehungsweise zum privaten Anbieter aufzunehmen. Oftmals haben die Ansprechpersonen umfassendes Informationsmaterial, das die häufigsten Fragen schnell und unkompliziert beantwortet.

Außerdem ist es unausweichlich, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und gemeinsam über die ideale Lösung nachdenken. Die meisten Arbeitnehmer, die ein Sabbatjahr einlegen, entscheiden sich für das sogenannte Arbeitszeitmodell. Das bedeutet, dass sie in der Zeit vor dem Sabbatical auf einen Teil ihres Gehalts verzichten und sich diesen dann während der Auszeit auszahlen lassen. Am Arbeitsverhältnis ändert sich dadurch grundsätzlich nichts.

Der Vorteil eines solchen Modells ist, dass Ihr Arbeitgeber nicht nur fortlaufend Gehalt zahlt, sondern auch seine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Das wiederum heißt, dass auch im Hinblick auf Ihren Versicherungsstatus alles beim Alten bleibt.

Andere Regelung bei unbezahltem Urlaub und Kündigung

Wenn ein Arbeitszeitmodell (aus welchen Gründen auch immer) nicht in Frage kommt, realisieren viele Arbeitnehmer ihren Traum vom Sabbatjahr mithilfe von unbezahltem Urlaub. Dieser bringt jedoch gleich mehrere Probleme mit sich:

  • Zum einen müssen Sie in der Zeit des Sabbatjahres von Ersparnissen leben und haben keinen konstanten Geldfluss auf Ihr Konto
  • Zum anderen müssen Sie sich eigenverantwortlich um Ihren Versicherungsschutz kümmern und die komplette Höhe der Beiträge zahlen

Hieraus resultiert eine Art finanzielle Doppel-Belastung, der nicht jeder Aussteiger gewachsen ist. Wenn Sie Ihr Sabbatjahr in vollen Zügen genießen wollen, sollten Sie entweder rechtzeitig beginnen zu sparen oder alles dafür tun, um vom Arbeitszeitmodell zu profitieren.

Lässt sich Ihr Arbeitgeber weder auf eine Lohnfortzahlung noch auf unbezahlten Urlaub ein, ist die Kündigung oftmals die letzte Möglichkeit, den Traum vom Sabbatjahr doch noch zu realisieren. Im Hinblick auf Ihre Krankenversicherung gilt das Gleiche wie beim unbezahlten Urlaub: Sie müssen den monatlichen Beitrag im vollen Umfang zahlen.

Sabbatical und selbstständig

Natürlich können nicht nur Erwerbstätige im Angestelltenverhältnis in den Genuss einer beruflichen Auszeit kommen. Auch Freelancer und Unternehmer haben die Möglichkeit, die Arbeit für eine Weile nieder- und ein Sabbatjahr einzulegen.

Wenn Sie selbstständig tätig sind, kommt nun eine gute Nachricht für Sie: Im Hinblick auf Ihre Krankenversicherung ändert sich grundsätzlich rein gar nichts. Egal ob privat oder freiwillig gesetzlich versichert – Sie zahlen während des Sabbaticals wie gewohnt Ihre Beiträge und genießen den vollen Krankenversicherungsschutz.

Krankenversicherung: Was gilt im Falle vom Auslandsaufenthalt?

Wer sein Sabbatjahr in Deutschland verbringt – beispielsweise um ein Haus zu bauen, eine Hochzeit zu planen oder sich um einen Angehörigen zu kümmern – muss im Hinblick auf seine Krankenversicherung nichts weiter beachten. Wichtig ist, dann man sich die Beiträge entweder weiterhin mit dem Arbeitgeber teilt oder aus eigener Tasche zahlt.

Etwas komplizierter wird es hingegen, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Sabbatical im Ausland zu verbringen. In diesem Fall kommt es auf zwei entscheidende Faktoren an:

  • Die Länge Ihres Auslandsaufenthalts
  • Der Ort, an dem Sie sich aufhalten

Wer für wenige Wochen im EU-Ausland unterwegs ist, erhält meist durch seine reguläre Krankenversicherung ausreichend Schutz. Informieren Sie sich trotzdem unbedingt individuell und sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrem privaten Police-Anbieter, ob zusätzliche Schutz-Maßnahmen empfehlenswert oder sogar notwendig sind.

Wer zu einer Weltreise aufbricht, sollte sich unbedingt mit dem Thema Reiseversicherung auseinandersetzen. Diese gilt in der Regel für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr und deckt die meisten Länder der Welt ab. Die größten Ausnahmen bilden die USA und Kanada. Wer hier hin reisen will, muss oftmals teure Zusatzversicherungen abschließen.

Info: Wenn Sie länger als ein Jahr im Ausland unterwegs sein wollen, sollten Sie sich nicht über Reise- sondern langfristige Auslandskrankenversicherungen informieren.

Genau hinschauen lohnt sich

Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie sich unbedingt genügend Zeit nehmen, um die passende Reise- beziehungsweise Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Das Angebot ist – einfach formuliert – gigantisch und hält mit Sicherheit für jeden die passende Lösung bereit. Die große Schwierigkeit besteht jedoch darin, diese auch tatsächlich zu finden.

Wenn Sie verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen, sollten Sie immer auf diese Punkte achten:

  • Für welchen Zeitraum gilt die Krankenversicherung?
  • In welchen Ländern gilt die Krankenversicherung? (Und fast noch wichtiger: In welchen nicht)
  • Welche Leistungen werden durch die Krankenversicherung abgedeckt?
  • Wofür muss man selbst bezahlen?
  • Wie hoch sind die Kosten für die Krankenversicherung?

Es ist definitiv lästig, sich durch die unterschiedlichsten Policen zu kämpfen und immer aufmerksam das Kleingedruckte zu lesen, doch letztlich lohnt sich der Aufwand. Denn nur dann, wenn Sie wirklich wissen, dass Sie rundherum abgesichert sind und Ihnen im Krankheitsfall nicht der finanzielle Ruin droht, werden Sie Ihr Sabbatjahr auch wirklich in vollen Zügen genießen können.

Lohnt sich ein Austritt aus dem deutschen Krankenversicherungssystem?

Die eingangs erwähnte Krankenversicherungspflicht besteht nur für Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Wer beabsichtigt, das Land für längere Zeit zu verlassen (und vielleicht sogar nie wieder zurück zu kommen), kann darüber nachdenken, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung abzumelden – und je nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das System einzutreten. Der große Vorteil: Sie müssen keine Beiträge zahlen und sparen unter Umständen extrem viel Geld.

Dieses Prozedere ist zwar möglich, aber im Fall eines Sabbatjahres nicht unbedingt notwendig. Geht man davon aus, dass Sie maximal zwölf Monate unterwegs sind, kann gesagt werden, dass sich der bürokratische Aufwand schlichtweg nicht lohnt.

Egal ob gesetzlich oder privat versichert, angestellt oder selbstständig, innerhalb Deutschlands oder im Ausland – das Thema Krankenversicherung während des Sabbatjahrs geht jeden an und sollte dementsprechend keinesfalls vernachlässigt werden. Wer auf Nummer Sicher gehen und alles richtig machen will, sollte sich so früh wie möglich mit der Krankenkasse oder dem privaten Anbieter in Verbindung setzen und alle weiteren Schritte detailliert besprechen. Dann steht der erholsamen Auszeit (auch im Krankheitsfall) nichts mehr im Wege.

9 Kommentare zu „Krankenversicherung während des Sabbatjahrs – hierauf ist zu achten“

  1. Wenn ich ein Sabbatjahr ohne Lohnfortzahlung, d.h. Freistellung ohne vorheriger Ansparung mache und verheiratet bin. Falle ich dann in die Familienkrankenversicherung durch meinen weiterhin berufstätigen Ehemann rein oder muss ich mich trotzdem für dieses Jahr selbst krankenversichern?

    1. Ja du bist dann in Deutschland über deinen berufstätigen Ehemann Familienversichert. Und wenn du nicht da bist, brauchst du sowieso keine deutsche Krankenversicherung, sondern Auslands-KV.

      Grüße,
      Tailor

  2. Also letzter Absatz und die Schlussfolgerung ist unbegründet. So, als ob der Artikel von einer deutschen Krankenversicherung bezahlt wurde. Also was für Bürokratischer Aufwand? Man schreibt eine Email an die Krankenversicherung, dass man für ein Jahr weg ist und sich abmelden möchte. Dazu sendet man im Anhang die ersten Flugticket und eine Kopie der Auslandskrankenversicherung (die man sowieso abschließen muss, wenn man ins Ausland für ein Jahr geht oder um die Welt reist. Auch dann wenn man deutsche KV beibehält.)

    Also klarer Vorteil für die, die im Sabatjahr die Welt bereisen wollen: in Deutschland die KV abmelden und eine Auslands-KV abschließen. Sonst zahlt man doppelt.

    Oder sehen ich was falsch?

    1. Update von mir: Ich habe mich bei meiner Krankenversicherung erkundigt. Da wollte man mir als Selbständigen auch eine Krankenversicherung die “ruht” für 60€/Mon. andrehen. Was im Verlaufe des Gesprächs als unnötig herausgestellt hat.

      Mein Tipp für alle Selbständigen: für die Zeit der Abwesenheit einfach die deutsche KV abmelden und eine günstige Auslands-KV abschließen.

      Für alle Angestellten (wahrscheinlich): wenn ein Teil des Gehalts weiter bezahlt wird, wird auch darauf der Teil der KV berechnet.

  3. Hallo,

    erstmal danke für all die Tipps, mein Fall gestaltet sich etwas kompliziert.
    Ich bin von einer Standortschliessung betroffen und werde Ende 2021 meinen Arbeitsplatz verlieren, nun befasse ich mit dem Thema Auszeit schon länger und mit dieser Entwicklung drängt es sich geradezu auf.
    Das ganze Prozedere mit ALG1 ist mir bewusst, jetzt kommt das Aber… meine Frau ist vor einem Jahr verstorben und ich habe kürzlich den Bescheid erhalten dass ich die grosse Witwerrente bekomme, ausgezahlt bekomme ich derzeit nichts aber meines Wissens zähle ich dadurch als Rentner.
    Jetzt meine Frage: wäre ich im Falle einer Auszeit über die Rentenversicherung krankenversichert?

    im Voraus vielen Dank

  4. Ich bin Alleinverdiener (freiwillig versichert) und meine Frau ist somit durch die Familienversicherung mitversichert.

    Wie ist das da geregelt?

    Wenn ich meinen alten Betrag (AG und AN?) weiter zahle, ist dann meine Frau mitversichert?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

  5. Hallo in die Runde,

    ich habe eine Frage, die noch nicht gestellt wurde:
    Meine Frau hat sich für ein Jahr freistellen lassen, weil wir an die süddeutsche Grenze ziehen und ich einen Job in der Schweiz annehme – somit auch eine Grenzgängerversicherung abschliesse.

    Beim letzten Telefonat sagte man mir, meine Frau könne sich als “Selbstständige” mit dem Mindestbeitrag/Monat versichern (207€ glaube ich aktuell) und somit wären Sie und unsere beiden Kinder versichert.

    Jetzt haben wir gerade einen Antragsbogen bekommen, wo ich als Ehepartner mit meinem Einkommen angegeben werde, welches ggf verrechnet werden soll. Da ich ja aber nicht in eine PKV wechsele, sondern das “gesetzliche” Modell mit einer korrespondierenden gesetzlichen Versicherung in Deutschland, trifft dieser Punkt nicht zu, oder liege ich hier falsch?
    Im Wortlaut steht hier:
    “Weitere Angaben, wenn mein/e Ehe-/Lebenspartner/in nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist:
    Eventuell wird ihr/sein Einkommen bei der Beitragsberechnung ebenfalls berücksichtigt – bitte senden Sie Einkommensnachweise als Kopie mit.”

    Ich sehe meine KV als gesetzliche KV…stimmt das? Dann kann ich diesen Punkt überspringen?

    Ich freue mich auf eure Antwort(en)

    Liebe Grüße

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