Ein Sabbatjahr in Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt gelten für Beamte und Angestellte die gleichen Regelungen. Nach § 77 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalts ist ein Sabbatjahr grundsätzlich möglich, wenn dem keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Die Arbeitszeit wird angespart, um die Freistellung zu erreichen. Die Teilzeitbeschäftigung kann bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur beantragten Dauer genommen werden. Die üblichen Varianten des Sabbaticals sind möglich.
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.