Zeitkonten & Ansparkonten
Der wichtigste Aspekt zur Regelung eines Sabbatjahres ist bezüglich der Freistellungszeiten ein sogenanntes Arbeitszeitkonto. Hier können Arbeitnehmer, die ein Sabbatical anstreben, Mehrarbeit, Überstunden, nicht genutzte Urlaubstage sowie in Zeit umgerechnete Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Erfolgsprämien einfließen lassen. Welche Komponenten einfließen können, muss vorab mit dem Arbeitgeber geregelt und schriftlich festgehalten werden. Im besten Fall kann die der Ansparphase folgende Freistellungsphase komplett über ein entsprechendes Arbeitszeitguthaben finanziert werden. In der Freistellungsphase wird das angesparte Guthaben abgefeiert. Wenn das Guthaben reicht, um die Sabbat-Freizeit komplett zu finanzieren, ist es wie ein längerer Urlaub. Der Arbeitnehmer erhält den gleichen Lohn wie zuvor, muss aber zeitweise dafür nichts tun. Natürlich laufen auch alle Versicherungen in dieser Phase ganz normal weiter.
Fürs Arbeitszeitkonto vor- oder nacharbeiten
Eine beliebte Alternative ist, für das Arbeitszeitkonto vor- oder nachzuarbeiten. So kann man beispielsweise ganz normal Vollzeit arbeiten, dabei aber weniger Gehalt beziehen. Pro Monat Auszeit im Anschluss an die Ansparphase erhält man ein zwölftel weniger Gehalt. Wer also drei Monate Auszeit nehmen möchte, muss mit 75 Prozent des eigentlichen Gehaltes leben. Diese Gehaltsminderung fällt natürlich weniger drastisch aus, wenn man die gesamte Sabbatzeit auf einen längeren Zeitraum, idealerweise auf mehrere Jahre, ausdehnt.
Ebenfalls möglich ist grundsätzlich auch eine zeitlich definierte Auszeit als unbezahlter Urlaub. Dann gibt es aber keine konstante finanzielle Absicherung und auch andere Formalitäten wie Versicherungsschutz etc. gestalten sich schwieriger.
Unbezahlter Urlaub, Vor- oder Nacharbeit oder Arbeitszeitkonto: Die Möglichkeiten sind vielfältig und natürlich kann man auch verschiedene Modelle miteinander kombinieren. Umso wichtiger ist es, dass sich potentielle Antragsteller für ein Sabbatjahr zunächst selbst umfassend mit den Möglichkeiten beschäftigen und ihr Wunschmodell entwickeln. Natürlich sollte man flexibel und kompromissbereit sein, ehe man dann im zweiten Schritt in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber tritt, um Fakten zu schaffen.