Sabbatjahr & Sabbatical für Beamte & Angestellte im Öffentlichen Dienst
Das Sabbatjahr erfreut sich grundsätzlich und in vielen Branchen beziehungsweise bei vielen Berufsgruppen steigender Beliebtheit. Neben dem Sabbatjahr für Lehrer gilt dies insbesondere für Beamte und gleichgestellte Angestellte des Öffentlichen Dienstes, denen man sonst eine gewisse Behäbigkeit und Schwerfälligkeit bezüglich neuer Arbeitszeitmodelle nachsagt. Im Fall des Sabbatjahres geschieht dies zu Unrecht. So spielt der Öffentliche Dienst in diesem Bereich doch gar eine Art Vorreiterrolle. Die im Bund und in den Bundesländern unterschiedlichen Modelle zur Gestaltung des Sabbatjahres im Öffentlichen Dienst waren und sind Vorbild bei der Gestaltung von Sabbatjahren in der freien Wirtschaft.
Ein großer Vorteil für Beamte ist, dass es in allen 16 Bundesländern klare Regelungen zum Sabbatjahr gibt. Das ist in der freien Wirtschaft die absolute Ausnahme. Hier preschen bisher nur vergleichsweise wenige, meist größere, Unternehmen vor und bieten ihren Mitarbeitern Sabbatjahr-Modelle an. Die Ursache für die vergleichsweise großzügigen Regelungen für Beamte sind historisch bedingt: Einerseits hat das Sabbatjahr in Forschung und Lehre die längste Tradition in Deutschland und andererseits gab es in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts in Deutschland die sogenannte „Lehrerschwemme“, die dafür sorgte, dass das Sabbatjahr gern vergeben wurde.
Im Folgenden erläutern wir, welche Modelle es für Beamte gibt, warum Beamte es in Anspruch nehmen, wie man ein Sabbatjahr als Beamter sinnvoll vorbereitet und wie man in den Job zurückkehrt.
Sabbatjahr-Modelle für Beamte
Für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, egal ob Beamte oder gleichgestellte Angestellte, gibt es in der Regel (Ausnahmen sie weiter unten) entsprechende Angebote zu Teilzeitbeschäftigungsmodellen und anderen Freistellungsmöglichkeiten. Dies ist teilweise deutlich anders geregelt als beim Sabbatjahr in der freien Wirtschaft, auch wenn hier vielfach Regelungen aus dem Öffentlichen Dienst übernommen werden. Das Sabbatjahr ist eine und wohl die bedeutendste Variante dabei, die es in ganz unterschiedlichen Ausprägungen gibt. Grundsätzlich sind Arbeitszeitmodelle zwischen einer halben und einer vollen Stelle möglich mit vielen Varianten dazwischen.
Zwischen einem und zehn (bzw. zwölf) Jahren kann man im Öffentlichen Dienst üblicherweise in Teilzeit arbeiten – natürlich bei entsprechend gekürztem Lohn – um dann das Sabbatjahr einzulegen, wobei in dieser Zeit das gleiche Entgelt weiter bezahlt wird. In manchen Bundesländern darf das Sabbatjahr auch bereits ab der Hälfte der gesamten Zeit genommen werden. Die Teilzeit und damit auch die Bezahlung können zwischen zweidrittel und neunzehntel der normalen Arbeitszeit und des normalen Gehaltes betragen.
Es gibt bei den konkreten Modellen teilweise Unterschiede auf Bundesebene und den 16 Bundesländern. Für die Beamten auf Bundesebene gilt die sogenannte Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV). In den meisten Fällen gelten die Regeln sowohl für Beamte wie auch für gleichgestellte Angestellte im Öffentlichen Dienst. In den Ländern gelten die jeweiligen Regeln des Landesrechts. Die häufigste Variante ist eine einmalige, meist einjährige Freistellung vom Dienst nach einer gewissen Zeit der Ansparphase. Grundsätzlich gilt für Beamte, dass sie rechtzeitig einen entsprechend formellen Antrag bei ihrem Dienstherrn stellen müssen. Auch Teilzeitbeschäftigte können ein Sabbatjahr anstreben. Falls ein Beamter – beispielsweise wegen des Wechsels der Dienststelle oder wegen einer bevorstehenden Pensionierung – die Auszeit nicht in Anspruch nehmen kann, muss der Dienstherr ihm die angesparten Bezüge „nachzahlen“. Wenn der Begünstigte vorher stirbt, sind die Ansprüche vererbbar.
Das Sabbatjahr für Beamte ist grundsätzlich in eine Anspar- oder Arbeitsphase und eine Freistellungsphase unterteilt. Wie lange diese Phasen jeweils dauern, ist unterschiedlich geregelt. Auch kurze Auszeiten, etwa drei Monate nach einer zweijährigen Ansparphase, sind möglich. In einem solchen Fall betragen die Bezüge über die gesamte Dauer achtneuntel des normalen Gehaltes. Üblicherweise wird die Freistellungszeit am Ende genommen, es gibt aber auch Regelungen, die es ab der Hälfte der Zeit ermöglichen.
Leider gibt es (noch) Ausnahmen: Wenn wir hier davon sprechen bzw. schreiben, dass Beamte bzw. Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes grundsätzlich einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Sabbatjahr haben, so ist das Wort “grundsätzlich” leider in der Hinsicht zu verstehen, dass es Ausnahmen dieser Regelungen gibt! So finden sich derartige Rechtsgrundlagen derzeit beispielsweise nicht für Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) als auch beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund).
Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Ein Beamter möchte 1 Jahr Sabbatical nehmen. Dafür vereinbart er eine Teilzeitbeschäftigung über 4 Jahre mit 75% seines Gehaltes. Gleichzeitig wird festgelegt, dass er die ersten Jahre in Vollzeit weiter arbeitet und er das vierte Jahr von der Arbeitsleistung frei gestellt wird, während gleichzeitig das reduzierte Gehalt von 75% weiter läuft. Er hat also in den vergangenen 3 Jahren die Zeit “vorgearbeitet”. Dieses Beispiel lässt sich natürlich auf andere Zeitmodelle anpassen.
Fazit: Über die gesamte Laufzeit wird das Gehalt reduziert, sie arbeiten in Vollzeit weiter, erarbeiten sich ein “Zeitpolster” und gehen üblicherweise am Ende des Zeitraumes in die Freistellungsphase. Und in dieser Zeit läuft das reduzierte Gehalt weiter.”
Übrigens: Während des gesamten Freistellungszeitraumes, egal wie lange dieser dauert, besteht der Besoldungsanspruch des Beamten. Das gilt auch für Sonderzuwendungen wie Jubiläumszuwendungen oder das Urlaubsgeld. Ein eventuelles Aufsteigen in eine höhere Besoldungsstufe während der Sabbatzeit bleibt unberührt. Auch ein eventueller Beihilfeanspruch bleibt bestehen. Vor einer Rückkehr wird geregelt, in welchen Bereich und auf welchen Arbeitsplatz der Beamte zurückkehrt. Richter sind übrigens von den Regelungen des Sabbaticals ausgeschlossen.
Regeln für Bundesbeamte
Für Bundesbeamte gilt: Wenn dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen (diese Einschränkung gilt generell, auch in den Regelungen der Länder!), kann bei einer Teilzeitbeschäftigung die Zeit der Freistellung bis zu drei Monaten zusammengefasst werden. Soll die Freistellungsphase an das Ende der gesamten Sabbatzeit gelegt werden, kann sie bis zu einem Jahr betragen. Der gesamte Bewilligungszeitraum muss mindestens drei Jahre und darf maximal acht Jahre betragen. Während der gesamten Zeit werden Dienstbezüge in der Höhe gezahlt, die dem Durchschnitt der Arbeitszeit während der gesamten Zeit entsprechen.
Regeln in den einzelnen Bundesländern
Die Länder haben jeweils eigene Regeln, die wir hier genauer aufgeführt haben.
Im Grundsatz handelt es sich nur um Details, in denen sich die Regeln in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Wie beim Bund gibt es einen definierten Gesamtzeitraum, in dem das Sabbatjahr angespart und genommen wird. Es gibt die Regelung, dass man es entweder erst am Ende der gesamten Zeit oder bereits ab der Hälfte nehmen kann und die Bezüge richten sich je nach Dauer der Ansparphase. Die gesamte Dauer des Sabbaticals beträgt – in unterschiedlichen Varianten – zwischen einem Jahr und zehn Jahren.
Warum Beamte ein Sabbatjahr einlegen: Gründe
Wie für alle Menschen, die ein Sabbatjahr einlegen möchten, gilt natürlich auch für Beamte beziehungsweise gleichgestellte Angestellte im Öffentlichen Dienst: Es gibt viele unterschiedliche Gründe, um eine Auszeit vom Job zu nehmen. Ganz vorn in der Motivation liegt das Reisen, aber auch andere private Gründe, Krankheitsgründe oder berufliche Ursachen sind häufig Faktoren für Beamte, vorübergehend dem beruflichen Alltag zu entfliehen.
Reisen
Als Beamter ist man, wie die meisten Arbeitnehmer, eng an Urlaubstage- und Zeiten gebunden. Dies schränkt diejenigen ein, die länger als die üblichen ein bis vier Wochen verreisen möchten. Deshalb ist das Sabbatjahr für Beamte auch eine gute Möglichkeit, einmal länger zu verreisen. Manche Beamte träumen von einer Weltreise oder einem langen Bootstrip. Manche wollen viele Länder und Städte auf einer Reise erleben und andere ziehen sich für einen längeren Zeitraum in einen Urlaubsort zurück. Die Motivation dafür kann vielfältig sein: Ganz vorn steht meist die Lust, neue Länder, Kulturen und Menschen kennenzulernen. Das funktioniert in einem längeren Zeitraum natürlich besser als bei kürzeren, „normalen“ Urlaubsreisen. Andere möchten Sprachen lernen beziehungsweise bereits vorhandene Sprachkenntnisse perfektionieren. Das geht am besten im Ausland, wo man in den Alltag eintauchen kann und die Sprache fast automatisch besser lernt als auf anderen Wegen. Wieder andere möchten ihren Hobbys nachgehen, beispielsweise diversen Sportarten oder künstlerischen Betätigungen. Der Faktor Zeit ist bei einer längeren Reise nicht mehr so wichtig wie bei einem dreiwöchigen Urlaub – das macht das Ganze wesentlich entspannter und gibt dem Reisenden Zeit, seine individuellen Bedürfnisse beim Reisen zu befriedigen. Manche Beamte, die aus Reisegründen ein Sabbatjahr einlegen, verbinden dies auch mit einem sozialen, ehrenamtlichen Engagement im Ausland. Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig, sie können sich für Bedürftige, Kinder, Tiere oder die Umwelt engagieren.
Berufliche Gründe
Auch Beamte können an ihrer Karriere arbeiten und sich durch entsprechende Fort- und Weiterbildungen Vorteile gegenüber anderen erarbeiten. Weiterbildungsmaßnahmen gibt es natürlich berufsbegleitend – intern durch den Dienstherrn oder extern – aber auch im Rahmen einer längeren beruflichen Auszeit. So können Beamte ein Sabbatical sehr gut dazu nutzen, sich beruflich fortzubilden. Dies kann die Bereich Sprachen, wirtschaftliche Themen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung und viele andere betreffen. Man kann ein Sabbatjahr für einen mehrmonatigen Fortbildungskurs nutzen oder mehrere kürzere Maßnahmen besuchen. Man kann sich im Ausland oder im Inland weiterbilden, an Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen oder bei privaten, externen Dienstleistern. Eines ist gewiss: Wer die berufliche Auszeit des Sabbatjahres für eine berufliche Fortbildung nutzt, kann davon nachhaltig und dauerhaft profitieren. Möglicherweise ergeben sich dabei auch ganz neue berufliche Perspektiven. So gibt es Beamte, die im Sabbatjahr entdecken, dass sie sich künftig selbständig machen möchten. Und da eine Selbständigkeit immer mit viel Aufwand und Kosten verbunden ist, bedarf eine solche Entscheidung natürlich auch viel Zeit. Beliebt bei Beamten und gleichgestellten Angestellten im Öffentlichen Dienst ist auch das sogenannte „sanfte Gleiten“ in den Ruhestand. So können sie den gesamten Zeitraum ihres Sabbatjahres so an das Ende ihrer Laufbahn platzieren, dass sie nach der Rückkehr in den Dienst nur noch Teilzeit arbeiten oder gleich ganz vorzeitig in den Ruhestand wechseln. All diese Varianten müssen natürlich mit dem Dienstherrn vorab geklärt und schriftlich fixiert werden.
Krankheiten & Prävention
Nicht immer nehmen Beamte ein Sabbatjahr ganz freiwillig. Mancher wird quasi durch Krankheit oder drohende gesundheitliche Probleme dazu „gezwungen“. Natürlich bekommt man eh frei, wenn man krankgeschrieben ist. Manchmal sind es aber auch spezielle „Krankheiten“ wie etwa das sogenannte „Burn-Out-Syndrom“, die Beamte dazu veranlassen, eine Auszeit vom Job zu nehmen. Burn Out ist seit einigen Jahren immer stärker medial und in Gesprächen präsent, dabei ist es gar keine Krankheit im eigentlichen Sinn. Es beschreibt einen geistigen und körperlichen Erschöpfungszustand, hervorgebracht meist durch beruflichen Stress. Und entgegen mancher – scherzhaft gemeint oder nicht – Vorurteile leiden Beamte natürlich genauso wie viele andere Berufsgruppen unter Stress. Wer erkennt, dass er „ausgepowert“ ist, sollte möglichst schnell die Reißleine ziehen und sich zunächst ärztlich oder auf anderen Wegen (psychologisch, in Beratungsstellen oder bei privaten Trainern) beraten und behandeln lassen. Natürlich gibt es die Möglichkeit, es „auf eigene Faust“ zu versuchen und seinen Lebenswandel umzustellen, um einem Erschöpfungssyndrom zu begegnen. Dazu gehören mehr Sport, gesunde Ernährung, Vermeidung von Stress etc. Doch das bekämpft die eigentlichen Ursachen nicht wirklich. Die liegen meist im Job, in dem man überfordert ist oder das Gefühl hat, überfordert zu sein. Die Ansprüche, ob es die eigenen sind oder die von anderen, können nicht so erfüllt werden, dass dies im normalen Dienstalltag möglich ist. Die Folge kann ein Burn-Out sein mit all den negativen Begleiterscheinungen wie dem Erschöpfungszustand, aber auch der Gefahr, zu viel legale (oder illegale) Drogen zu konsumieren, um das Gefühl zu bekämpfen. Ein Sabbatjahr kann eine sehr gute Möglichkeit sein, das Syndrom ausgiebig und vor allem nachhaltig zu bekämpfen. Dies kann – muss aber nicht – im Rahmen einer entsprechenden Therapie erfolgen, kann aber auch „einfach“ dadurch geschehen, dass der Beamte während der Auszeit „runterkommt“, sich anderen Aspekten widmet, Abstand zum Job gewinnt und so „seinen Akku wieder aufladen“ kann. Natürlich können auch andere Krankheiten – oder die Gefahr, eine zu erleiden – Anlass sein, eine längere Auszeit vom Job nehmen zu wollen. Auch Krankheiten im Verwandtenkreis können ein guter Grund sein, ein Sabbatjahr zu beantragen. So hat man viel Zeit, sich um den bedürftigen zu kümmern und ihn zu pflegen.
Ehrenamtliches Engagement
Viele Beamte möchten sich für einen „guten Zweck“ engagieren, tun dies aber mangels Zeit und Kraft im normalen Berufsalltag nicht. Aus diesem Grund nehmen viele Beamte eine Auszeit, um sich für soziale Projekte, die Umwelt, politisch, für Benachteiligte, die Umwelt oder andere Zwecke zu engagieren. Dies können sie im Ausland oder im Inland tun. Sie helfen dadurch den Begünstigten, aber auch sich selbst, denn ein sinnvolles soziales Arbeiten ist nicht nur gut für das eigene Gewissen, sondern wird auch vom Dienstherrn und gesellschaftlich insgesamt gern gesehen. Manche Beamte wollen sich auch politisch einbringen und dazu ein Sabbatjahr nutzen. Viele Berufspolitiker sind oder waren Beamte, die über den „Umweg“ Sabbatjahr ihre neue Berufung und manche auch ihren neuen Beruf gefunden haben.
Soziales Engagement & Reisen verbinden
Es ist auch möglich, sowohl ehrenamtliches bzw. soziales Engagement mit dem Wunsch, für eine längere Zeit eine berufliche Auszeit im Ausland zu verbringen, zu verbinden! Dies kann sowohl die komplette Zeit des Sabbatical genauso ausfüllen wie lediglich einen zeitlichen Teil hiervon einnehmen. Viele Unternehmen (bspw. SAP, BMW, Bertelsmann) bieten für derartiges Engagement bereits berufliche Perspektiven bzw. Möglichkeiten im Rahmen eines Corporate Volunteering oder auch Social Sabbatical an. Auch wir von Sabbatjahr.org widmen diesem spannenden, und sehr wachsenden Interesse für eine Auszeit-Idee eine eigene Rubrik unter Freiwilligenarbeit während des Sabbaticals.
Tipp: ManaTapu – Mindful Volunteering im Ausland
Der Volunteering-Anbieter ManaTapu hat sich auf die Region Lateinamerika mit den Ländern Chile, Ecuador, Peru, Costa Rica sowie Argentinien spezialisiert. Dort werden verschiedenste langfristig angelegte soziale Projekte nach dem Motto “Mindful Volunteering” initiiert und gefördert. Für die Weiterentwicklung der Projekte sucht ManaTapu auch nach ehrenamtlichen Helfern mit Berufserfahrung und speziellen Kenntnissen. Die entsprechenden Sabbatical-Programme werden individuell mit den Teilnehmern geplant.
>> Sabbatical in Lateinamerika mit ManaTapu
Private Gründe & Projekte
Weitere wichtige Gründe für ein Sabbatjahr stammen ebenfalls aus dem privaten Bereich. Dazu gehört beispielsweise der Bau oder Renovierungsarbeiten an eigenen Immobilien oder an denen von Verwandten oder Freunden. Grundsätzlich ein häufig genannter Grund, ein Sabbatjahr einzulegen, ist die Familie. Manche Beamte wollen eine längere Auszeit dazu nutzen, sich um den Nachwuchs oder andere Angehörige viel mehr zu kümmern, als dies im beruflichen Alltag möglich ist. Andere Beamte wollen eine Auszeit nutzen, um Hobbys oder Projekte länger und intensiver zu nutzen, als dies normalerweise möglich ist. Es gibt zahlreiche weitere gute Gründe, ein Sabbatjahr zu beantragen. Oft sind es auch mehrere Gründe gleichzeitig.
Die Vorbereitung des Sabbatjahres
Aus welchen Gründen auch immer und in welcher Variante auch immer: Ein Sabbatjahr muss gründlich vorbereitet und rechtzeitig geplant werden. Zu einer gewissenhaften Überlegung gehört zunächst, die Familie oder enge Vertraute einzubinden und „mitzunehmen“. Ohne die Akzeptanz nahe stehender Personen kann ein Sabbatjahr auch unerfreulicher als geplant verlaufen. Ist diese Akzeptanz geklärt, muss die Frage der Finanzierung der Auszeit und auch der Ansparphase geregelt werden. Da ein Sabbatjahr mit finanziellen Einbußen verbunden ist, muss geklärt sein, ob und wie diese Einbußen kompensiert werden können. Möglicherweise ist ein Nebenjob nötig, das muss allerdings vom Dienstherrn bewilligt werden. Möglicherweise muss man rechtzeitig vorher ein finanzielles Polster ansparen, um die Lücke zu finanzieren. Bedenken muss man natürlich auch noch weitere Formalitäten, insbesondere, wenn man länger verreisen möchte. Dazu gehören wichtige Fragen, die den Versicherungsschutz, die Altersvorsorge, die Aufsicht der Wohnung/des Hauses, die Betreuung von Angehörigen etc. betreffen. Viele formelle Dinge müssen geplant und beachtet werden, so dass niemand ein Sabbatical aus einer spontanen Laune heraus beantragen sollte.
Tipp – hier weiterlesen: Berufliche Auszeit: der 10-Stufen-Plan für ein gelungenes Sabbatical
Die Rückkehr in den Job
Wer als Beamter ein Sabbatjahr beantragt, sollte von vornherein auch an die Organisation der Rückkehr in den Dienst denken. Denn die ist oft schwieriger als gedacht. So kann es bei Vorgesetzten und Kollegen zu Vorbehalten, Neid und Missgunst kommen. Dem kann man aber mit entsprechender „Aufklärungsarbeit“ im Vorfeld und nach der Rückkehr entgegenwirken. Natürlich muss auch schriftlich fixiert werden, ob der Beamte an die gleiche Dienststelle zurückkehrt, die er verlassen hat. Möglicherweise bietet sich die Zeit des Sabbatjahres auch dazu an, danach einen Wechsel der Dienststelle anzugehen. Solche Formalitäten müssen natürlich vorab mit der zuständigen Dienststelle geklärt und schriftlich festgehalten werden.
Grundsätzlich sehen alle Regelungen von Bund und Ländern eine geregelte Rückkehr nach dem Sabbatjahr vor. Gibt es an der bisherigen Dienststelle einen Überhang oder eine Versetzung ist geplant, so müssen Beamte im Sabbatjahr genauso behandelt werden wie alle anderen Beamten. Vor- oder Nachteile dürfen durch ein Sabbatical nicht entstehen.
Neben den Formalitäten gilt es auch die „psychologische Komponente“ zu beachten. Nach einer längeren Auszeit ist der Beamte meist „aus dem beruflichen Alltag raus“. Das bedeutet, er muss sich danach erst wieder einarbeiten und sich an die gewohnten Abläufe gewöhnen. Die fällt erfahrungsgemäß einfacher, wenn man auch während der Auszeit in Kontakt mit der Dienststelle und/oder Kollegen bleibt, um auf dem Laufenden zu bleiben. Zudem sollte man sich rechtzeitig vor der Rückkehr in den Job mit den zeitlichen und formellen Regularien beschäftigen und sich wieder daran gewöhnen. So fällt die Rückkehr einfacher, als wenn man gänzlich unvorbereitet in die Dienststelle zurückkehrt. Empfehlenswert ist es auch, für die Dienststelle und/oder einzelne Kollegen auch während der Auszeit erreichbar zu sein – sei es für Notfälle oder auch für wichtige Informationen, die den eigenen Arbeitsplatz und/oder die Dienststelle insgesamt betreffen.