Ein Sabbatjahr in Bayern
In Bayern gelten die nachfolgenden Regeln für das Sabbatjahr ebenfalls sowohl für Beamte als auch für Angestellte im Öffentlichen Dienst. Gesetzlich verankert sind sie in Artikel 80 des Bayerischen Beamtengesetzes.
In Bayern kann ein Arbeitszeitguthaben in der Ausgleichsphase durch eine Reduzierung der Arbeitszeit bis zu einer kompletten Freistellung (dem Sabbatjahr) ausgeglichen werden. Die Bezüge werden über den gesamten Zeitraum ausbezahlt. In Bayern sind drei-bis siebenjährige Modelle des Sabbat-Jahrs möglich. Dieses muss immer am Ende der Zeit liegen.
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.