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Sabbatjahr & Sabbatical-Regelungen für Baden-Württemberg

Ein Sabbatjahr in Baden-Württemberg

Hier sind alle Belange zum Sabbatjahr im Landesbeamtengesetz § 153 – Freistellungsjahr – festgehalten. Grob besagt dieses, dass Beamte in diesem Bundesland auf entsprechenden Antrag eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt werden kann. Somit steht der Weg offen für das Anspar-und Sabbatjahr-Modell. Zu Beginn wird festgelegt, mit welcher wöchentlichen Stundenzahl man während der Ansparphase arbeiten möchte. Je nach Stundenzahl reduziert sich das Gehalt während dieser Phase. Die Entscheidung kann nur einmal gefällt werden und gilt für die gesamte Ansparphase. Die verringerte Arbeitszeit kann nun anschließend in einem zusammenhängenden Zeitraum von bis zu einem Jahr bei Fortzahlung des Gehaltes als Sabbatjahr genommen werden.

Die Beamten können in Baden-Württemberg aus allen Varianten zwischen dem sogenannten Zweidrittel-Modell und dem Siebenachtel-Modell wählen. Üblicherweise liegt das Freistellungsjahr am Ende dieses Zeitraumes. Es muss aber nicht unbedingt unmittelbar im Anschluss an die Ansparphase genommen werden, sondern kann innerhalb eines Zeitraumes von acht Jahren ab Beginn der Ansparphase verschoben werden. Es gibt auch die Möglichkeit, mehrere Freistellungsjahre am Ende von mehreren Ansparjahren zusammenzufassen und somit das Sabbatjahr zu verlängern.

In Baden-Württemberg gelten für Angestellte im Öffentlichen Dienst die gleichen Regelungen. Achtung: Für Inhaber von sogenannten Funktionsstellen (zum Beispiel Schulleiter) gilt der Anspruch grundsätzlich nicht. In Ausnahmefällen und wenn sich an das Freistellungsjahr direkt der Eintritt in den Ruhestand anschließt, kann das Sabbatjahr aber dennoch auch von diesen Funktionsträgern beantragt werden.

Gesetzes-Texte im ständigen Wandel

Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.

Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.

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