Für wen ist ein Sabbatjahr?
Grundsätzlich eignet sich ein Sabbatjahr für alle Arbeitnehmer und Beamte. Bekannt geworden ist das Sabbatjahr ursprünglich durch amerikanische Professoren, die sich für einen bestimmten Zeitraum aus der Lehre zurückzogen, um sich ganz der Forschung zu widmen. Das kennt man in Deutschland heute ebenfalls an Hochschulen als Forschungssemester.
In der freien Wirtschaft kann sich jeder Arbeitnehmer je nach Sabbatjahr-Modell unter bestimmten Einschränkungen beziehungsweise Voraussetzungen – nach Absprache mit seinem Arbeitgeber – vorübergehend freistellen lassen.
Beamte haben in Deutschland die Möglichkeit, für eine bestimmte Dauer zwischen zwei und sechs Jahren für nur noch zweidrittel bis sechssiebtel des normalen Gehaltes zu arbeiten. Nach dieser Zeit können sie sich für ein Jahr komplett freistellen lassen und beziehen ebenfalls zweidrittel bis sechssiebtel des normalen Gehaltes weiter. Dies wird immer häufiger von Menschen mit dem sogenannten Burn-out-Syndrom in Anspruch genommen, beispielsweise von Lehrern.
Zeitpunkte für ein Sabbatjahr
Krankheiten, drohende Krankheiten oder psychische Probleme sind oft eine Ursache, warum Menschen eine längere berufliche Auszeit nehmen möchten. Das sogenannte Burn-out-Syndrom ist seit einigen Jahren stärker im Fokus, weil es öffentlich mehr thematisiert wird. Es ist aber nur eine mögliche Krankheitsform aus der Kategorie „Überarbeitung”. Viele, die ein Sabbatjahr nehmen, tun dies, um „ihren Akku wieder aufzuladen”. Sie wollen neue Kräfte sammeln und die Zeit des Nicht-Arbeitens sinnvoll nutzen, um später wieder mit neuen Kräften arbeiten zu können.
Andere Beweggründe für ein Sabbatjahr können eine bevorstehende Geburt sein, ein längerer Auslandsaufenthalt, eine umfassende Renovierung oder ein Hausbau, eine Weiterbildungsmaßnahme und viele andere. Dazu mehr unter „Ziele und Antrieb für ein Sabbatjahr”.
Zwar kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer ein Sabbatjahr beantragen, einen gesetzlichen Anspruch hingegen gibt es in Deutschland nicht. Es ist eine Entscheidung eines jeden Unternehmens, ob es seinen Mitarbeitern ein Sabbatjahr gewährt. Es gibt einige Unternehmen, in denen es einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatjahr gibt, unter anderen BMW und Siemens.
Fazit & Impuls zu Ihrer eigenen Auszeit
Haben Sie schon eine Idee, in welche Richtung Ihre ganz persönliche Auszeit gehen soll – steht also Ihre eigene Auszeit-Idee im Kopf bereits? Können Sie sich ihre “Qualitätszeit” schon sehr genau vor Augen vorstellen und sehen ganz klar die Chancen dieser Me-Time die möglichen Hürden bis dahin überwiegen?
Kurs gesagt sollten Sie sich dann bereits konkret auf den Weg machen – Ihren Weg der Umsetzung Ihrer ganz eigenen Auszeit! Lassen Sie sich nicht von diesem abbringen, überlegen Sie daher auch genau, wen Sie am Anfang Ihres Planes überhaupt in diesen einweihen. Es gibt viele Zweifler und “Nay-Sayers” da draußen, die Ihnen mentale Stolpersteine in den Weg legen werden, was gerade am Anfang Ihres Projekts “Auszeit” zu Bremsklötzen werden können. Lassen Sie sich nicht beirren, suchen Sie sich Fürsprecher und Umsetzer (wie Sabbatjahr-org :-)) und gehen Sie los – bekanntlich fängt der längste Weg mit dem ersten Schritt an. Und diesen sind Sie ja schon längst gegangen, also: keep on rolling!