Ein Sabbatjahr in Berlin
In Berlin besagt die Regelung, dass Teilzeitbeschäftigung auch so gewährt werden kann, dass der Beamte bis zu einem Jahr voll vom Dienst befreit wird. Zum Ausgleich dafür muss während der Teilzeitbeschäftigung eine entsprechende zusätzliche Arbeit geleistet werden. Die gesamte Zeit des Sabbaticals darf zehn Jahre nicht überschreiten. Frühestens nach der Hälfte des Teilzeitbewilligungszeitraums darf die volle Freistellung beginnen. Angestellte und Beamte werden gleich behandelt.
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.