Ein Sabbatjahr in Thüringen
In Thüringen gelten die Vorschriften des Thüringer Beamtengesetzes (§ 76) zu den Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und langfristigen Beurlaubung. Demnach kann jeder Beamte in Teilzeit beschäftigt oder langfristig beurlaubt werden, wenn dem keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Gesetzlich verankert sind keine konkreten Regelungen zum Sabbatical, dies muss entsprechend individuell ausgehandelt werden.
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.