Ein Sabbatjahr in Schleswig-Holstein
Beamte und Angestellte können auch in Schleswig-Holstein ein Sabbatical beantragen. Es gelten die üblichen Varianten mit einem gesamten Zeitraum zwischen zwei und sieben Jahren mit den entsprechenden Arbeitszeit- und Freistellungszeiten sowie entsprechendem Gehalt.
Das Freistellungsjahr muss am Ende des Zeitraums liegen. Auch Teilzeitbeschäftigte können ein Sabbatjahr beantragen, wenn dabei die Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl nicht unterschritten wird. In Schleswig-Holstein können auch Schulleiter teilnehmen.
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.