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SABBATJAHR.ORG

Das Sabbatjahr – Eine berufliche Auszeit für Lehrer & Beamte

Sabbatjahr für Lehrer & Beamte

Sabbatjahr & Sabbatical für Beamte & Angestellte im Öffentlichen Dienst

Ist es in der Regel eine individuelle Lösung zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer, sich eine berufliche Auszeit vom Büroschreibtisch nehmen zu können, so gilt dies nicht für Lehrer bzw. Beamte.  Gilt der öffentliche Dienst in aller Regel eher weniger als innovativ noch wegweisend, so bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Staatsdiener hier definitiv eine positive Ausnahme, denn in nahezu allen Bundesländern wird Beamten per Gesetzesgrundlage ermöglicht, ein Sabbatjahr einzulegen. Offiziell wird dabei der Begriff “Sabbatjahr” bzw. “Sabbatical” vor allem als vorübergehende Freistellungsmöglichkeit bzw. Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung bezeichnet. Im Folgenden möchten wir von Sabbatjahr.org genauer auf diese Möglichkeiten eingehen und nehmen aufgrund unterschiedlicher Regelungen eine inhaltliche Unterscheidung zwischen Auszeitmöglichkeiten für Leher sowie Beamte im allgemeinen vor.

Sabbatjahr-Regelungen für Lehrer

Das Sabbatjahr für Lehrer wird in Deutschland seit Jahren stetig beliebter. Es ist eine vorab festgelegte Zeit ohne Verpflichtung zum Unterrichten mit einer entsprechend reduzierten Besoldung. Eingeführt wurde es für diese Berufsgruppe in einigen Bundesländern bereits Ende der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts, in den 2000er Jahren zogen andere Bundesländer nach. Da Bildung im föderalen Deutschland Ländersache ist, gibt es in den Ländern unterschiedliche Regelungen zum Sabbatjahr für Lehrer, ähnlich wie auch beim Sabbatjahr für Beamte im Öffentlichen Dienst. Grundsätzlich gelten als Lehrer Personen, die im Beruf anderen Menschen, überwiegend Kindern und Jugendlichen – aber auch Erwachsenen – im Schuldienst Unterricht erteilen […]

>> Sabbatjahr für Lehrer

Sabbatjahr-Regelungen für Beamte

Neben dem Sabbatjahr für Lehrer gilt dies insbesondere für Beamte und gleichgestellte Angestellte des Öffentlichen Dienstes, denen man sonst eine gewisse Behäbigkeit und Schwerfälligkeit bezüglich neuer Arbeitszeitmodelle nachsagt. Im Fall des Sabbatjahres geschieht dies zu Unrecht. So spielt der Öffentliche Dienst in diesem Bereich doch gar eine Art Vorreiterrolle. Die im Bund und in den Bundesländern unterschiedlichen Modelle zur Gestaltung des Sabbatjahres im Öffentlichen Dienst waren und sind Vorbild bei der Gestaltung von Sabbatjahren in der freien Wirtschaft. Ein großer Vorteil für Beamte ist, dass es in allen 16 Bundesländern klare Regelungen zum Sabbatjahr gibt […]

>> Sabbatjahr für Beamte

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