Ein Sabbatjahr in Bremen
In Bremen wird während eines Zeitraums von vier bis sieben Jahren ein bezahltes Freistellungsjahr angespart und abgefeiert. Das Schuljahr mit der Freistellung, liegt am Ende des gesamten Zeitraums. Teilzeitbeschäftigte bleiben während der Ansparphase in einer Beschäftigung gemäß der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Ein Beispiel für ein Sabbatjahr in Bremen: Gesamtlaufzeit fünf Jahre, davon vier Jahre Arbeit und ein Jahr Freistellung. Bezahlt wird über die gesamten fünf Jahre vierfünftel des entsprechenden vollen Gehaltes.
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.