Ein Sabbatjahr im Saarland
Nach Paragraph 87 des Saarländischen Beamtengesetzes können Beamte ein Sabbatical mit einem Zeitraum zwischen zwei und sieben Jahren in den gängigen Varianten beantragen. Das Freistellungjahr muss am Ende dieser Zeit liegen. Das Sabbatjahr kann grundsätzlich auch wiederholt werden. Angestellte haben die gleichen Möglichkeiten wie Beamte.
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.