Ein Sabbatjahr in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es die üblichen Varianten des Sabbaticals zwischen zwei Jahren Dauer (ein Jahr Vollbeschäftigung, ein Jahr Freistellung bei halbem Gehalt) bis zu sieben Jahren Dauer (sechs Jahre Vollzeit, ein Jahr frei bei sechssiebtel der Bezüge). Das Sabbatjahr darf nur am Ende des gesamten Zeitraumes genommen werden. Teilzeit in Form des Sabbaticals kann mit den anderen gültigen Teilzeitmodellen vereinbart werden. Das Unterrichtsvolumen soll während der Beschäftigungsphase unverändert bleiben.
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.