Sabbatjahr in der freien Wirtschaft
Es gibt in Deutschland – mindestens – einen Bereich, in dem die Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes den Angestellten in der freien Wirtschaft voraus sind: beim Sabbatjahr. Die Regelungen für ein Sabbatjahr für Beamte im Öffentlichen Dienst zur Teilzeitarbeit und der anschließenden „Auszeit“ in Form des Sabbaticals waren und sind Vorbild für viele Unternehmen der freien Wirtschaft.
Zwar gibt es auch für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst keinen richtigen Rechtsanspruch auf ein Sabbatjahr, aber wer sich an alle Formalitäten hält und sich nichts zu schulde kommen lässt, kann dies stets zumindest beantragen. In den meisten Fällen wird es auch genehmigt. Das sieht in der freien Wirtschaft anders aus.
Unterschied öffentlicher Dienst vs. freie Wirtschaft
Hier gibt es meistens keine speziellen gesetzlichen Regelungen, sondern bedarf jeweils der individuellen Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch es gibt auch Ausnahmen: Große Unternehmen wie Siemens, Volkswagen, BMW oder die Deutsche Bank bieten das Sabbatical nicht bloß an, die Mitarbeiter dort haben sogar einen Anspruch darauf, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wie diese Voraussetzungen genau aussehen (Länge der Betriebszugehörigkeit, Konditionen, Länge und genaue Ausgestaltung des Sabbatjahres etc.), ist natürlich unterschiedlich geregelt.
Nach Experten-Schätzungen und Umfragen möchten etwa 70 % der berufstätigen Deutschen grundsätzlich in ihrem Arbeitsleben eine Auszeit in Form eines Sabbatjahres nehmen. Allerdings bieten die Möglichkeit dazu erst rund 10-20 % der Unternehmen an. Es werden aber stetig mehr und viele Unternehmen entdecken, dass das Angebot, ein Sabbatical möglich zu machen, auch bei der Arbeitsplatz-Wahl von gut qualifizierten Arbeitnehmern eine Rolle spielen kann. Die meisten der deutschen Unternehmen, die das Sabbatjahr bereits anbieten, sind sehr groß und haben entsprechende Regelungen, über die man sich als Mitarbeiter am besten zunächst beim Betriebsrat informiert.
70 Prozent aller Arbeitnehmern liebäugeln mit Sabbatjahr
Zwar erwägen etwa 70 % der deutschen Berufstätigen, ein Sabbatjahr in Anspruch zu nehmen, doch oft fehlt es dann am letzten Willen, es auch umzusetzen. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. An erster Stelle steht die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder vor anderen Nachteilen, die ein Sabbatjahr vermeintlich mit sich bringen kann. Doch die Angst ist unbegründet, wenn man rechtzeitig vorab entsprechende rechtlich verbindliche Regelungen mit seinem Arbeitgeber vereinbart.
Das Sabbatjahr in der freien Wirtschaft wird grundsätzlich frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Wegen der langen Vorlauf- beziehungsweise „Anspar“-Zeit muss man sich natürlich sehr früh darum kümmern. Denn: Beide Seiten müssen ja Vorkehrungen treffen, um keine Nachteile aus dem Sabbatjahr zu erleiden. Der Arbeitgeber muss entsprechenden personellen Ersatz für die Zeit finden und der Arbeitnehmer muss alles Formelle, die Finanzierung und den sinnvollen Plan für das Jahr suchen und finden.
Ein Sabbatjahr will geplant sein
Bei der Beantragung & Planung des Sabbatjahres müssen bei der Vertragsgestaltung viele Punkte berücksichtigt und festgehalten werden. Die Wesentlichen sind: Ab wann und wie lange soll es dauern? Wie wird das Zeitkonto gefüllt? Wie läuft die Finanzierung? Ist die Rückkehr an den gleichen Arbeitsplatz geregelt? Was passiert mit Krankheitstagen während des Sabbatjahres? Was ist mit Kündigungsschutz und Insolvenz-Absicherung? Welche Voraussetzungen müssen für ein Sabbatjahr erfüllt sein?
Wenn alle wesentlichen Fragen vorab geklärt und vertraglich vereinbart sind, kann das Sabbatjahr für beide Parteien eine Gewinn bringende Sache werden, wie immer mehr Deutsche auch in der freien Wirtschaft erfreut feststellen.