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Den Arbeitgeber vom Sabbatjahr überzeugen

Überzeugen Sie Ihren Chef vom Sabbatjahr

Den Chef/Arbeitgeber vom Sabbatjahr überzeugen

Viele gute Gründe sprechen für ein Sabbatjahr. Hat man sich entschieden, ein solches zu planen, gilt es eine Menge formelle und auch zwischenmenschliche Aspekte zu beachten und zu regeln. Einer der wichtigsten Aspekte bei allen Planungen und Organisationen ist die eventuell notwendige Überzeugungsarbeit beim Arbeitgeber. „Eventuell“ deshalb, weil für einige Berufsgruppen diese Überzeugungsarbeit kaum anfällt. Denn Beamte oder gleichgestellte Angestellte im Öffentlichen Dienst sowie Lehrer, die ein Sabbatjahr einlegen möchten, haben es wesentlich einfacher als alle anderen Angehörigen anderer Berufsgruppen. Beamte und Lehrer haben den großen Vorteil, dass es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene klare und umfassende Regelungen gibt, die den Einstieg in ein Sabbatjahr recht einfach machen. So steht allen Angehörigen dieser Berufsgruppen auf entsprechenden Antrag ein Sabbatical zu, wenn diesem keine wichtigen dienstlichen Belange entgegenstehen.

Ist man hingegen in der freien Wirtschaft tätig, muss man als einen der ersten Schritte zunächst den Arbeitgeber davon überzeugen, dass ein Sabbatjahr sowohl für den Antragsteller wie auch für das Unternehmen positive Wirkungen haben wird. Dies fällt in größeren Unternehmen, in denen das Sabbatjahr bereits etabliert ist, natürlich leichter als in Unternehmen, in denen das bisher eine untergeordnete oder gar keine Rolle gespielt hat. Je mehr Erfahrungen ein Betrieb mit dem Sabbatical hat, umso leichter fällt die Überzeugungsarbeit beim Vorgesetzten.

Um möglichst zielführend zu agieren und die Chancen zu erhöhen, dass ein entsprechender Antrag bewilligt wird, geben wir nachfolgend einige Tipps zum sinnvollen Vorgehen. Dabei unterteilen wir in drei Ansätze, die zeitlich einer bestimmten Reihenfolge folgen sollten: das Gespräch mit dem Vorgesetzten, das Gespräch mit der Personalabteilung sowie das Gespräch mit dem Personal- oder Betriebsrat.

Gespräch mit dem Betriebsrat/Personalrat

Sollte es im Unternehmen einen Betriebsrat oder Personalrat geben, kann es sinnvoll sein, wenn sich der Antragsteller zunächst dort erkundigt, ob ein Sabbatjahr überhaupt möglich ist und welche Erfahrungen der Betrieb bisher damit gesammelt hat. Als Arbeitnehmervertretung können sie sich dort – am besten mit der Bitte um Vertraulichkeit – unabhängig beraten lassen. Allerdings sollte man dies nur dann tun, wenn bekannt ist, dass das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll und konstruktiv ist. Ansonsten könnte der „Schuss auch nach hinten losgehen“. Abgesehen von der eventuellen und freiwilligen Einbindung des Betriebsrates im Vorfeld wird sich dieser im Laufe des Genehmigungsprozesses eh mit dem Antrag beschäftigen (müssen), denn Arbeitszeitverkürzungen- oder Verlängerungen und ähnliche Belange sind mitbestimmungspflichtig.

Gespräch mit der Personalabteilung

Ein Gespräch mit der Personalabteilung bietet sich dann an, wenn der Antragsteller unsicher ist, ob und welche Regelungen bezüglich eines Sabbatjahres im Unternehmen bestehen. Zudem wissen die Fachkräfte dort, in welchen Ausprägungen das Sabbatical möglich ist und helfen bei der konkreten Umsetzung. Wenn man den Personalrat einbindet, sollte man sich den Zeitpunkt gut überlegen. Denn spricht man mit ihm vor dem Gespräch mit dem direkten Chef, kann es sein, dass dieser bereits von dem Ansinnen erfahren hat und sich übergangen fühlt. Eine Alternative zum Gespräch mit dem Personalrat sind Gespräche mit Kollegen, die bereits ein Sabbatjahr gemacht haben beziehungsweise es beantragt haben. Aus deren Erfahrungsschatz bezüglich der Einstellung des Betriebes zum Sabbatical kann man gut – und vertraulich – profitieren. Grundsätzlich gilt also: Man muss sich gut überlegen, ob und auch zu welchem Zeitpunkt Betriebsrat, Personalrat und/oder Personalabteilung aktiv eingebunden werden.

Gespräch mit dem Vorgesetzten

Zu welchem Zeitpunkt auch immer – das Gespräch beziehungsweise die Gespräche mit dem Chef sind die wichtigsten Dialoge, um einen Antrag genehmigt zu bekommen. Denn erst wenn der Chef „ja“ sagt, können alle weiteren Schritte wie Antragstellung, Ausformulierung des Vertrages, Einbeziehen des Betriebsrates etc. erfolgen. Man sollte als Antragsteller stets gut vorbereitet sein und nicht spontan oder „auf die Schnelle“ mit dem Vorgesetzten über eine solch wichtige Entscheidung wie dem Antrag auf ein Sabbatjahr reden wollen. Man sollte den Chef frühzeitig und mit einer grundsätzlich positiven Haltung auf den Antrag vorbereiten. Denn hat er erst einmal dagegen entschieden, wird es für den Antragsteller schwierig.

Deshalb ist auch stets ein gewisses Maß an Psychologie und Verhandlungsgeschick gefragt. Zur Vorbereitung ist es dringend ratsam, herauszufinden, wie der Vorgesetzte persönlich zum Thema Freizeit und Privatleben im Zusammenhang mit dem Unternehmen steht. Ist er offen, legt selbst Wert auf angemessene und feststehende Ruhezeiten, wird alles einfacher. Macht der Chef regelmäßig etliche unbezahlte Überstunden und meckert bereits bei Urlaubsanträgen oder Ähnlichem, wird es schwieriger. Natürlich muss alles immer den gültigen Gesetzen sowie den Regelungen im Unternehmen entsprechen. Der Antragsteller will ja von der Firma nichts Verbotenes, sondern etwas Sinnvolles für sich und auch für das Unternehmen.

Deshalb ist es auch so wichtig, sich vor dem Gespräch mit dem Chef eine Strategie zu überlegen, wie man ihm den Antrag auf ein Sabbatjahr möglichst sinnvoll „schmackhaft“ machen kann. Dazu gehören verschiedene Argumente, die für ein Sabbatjahr sprechen: Der Antragsteller wird nach dem Sabbatjahr mit frischen Kräften, vielleicht sogar beruflich weitergebildet, zurückkehren. Es könnte eine Möglichkeit sein, in auftragsärmeren Zeiten auf eine Arbeitskraft leichter als sonst verzichten zu können. Das Unternehmen spart Kosten! Vielleicht profitiert auch der Vorgesetzte selbst, wenn er einem Antrag zustimmt – nämlich dadurch, dass dies sich rumspricht und der Chef an Ansehen gewinnt. Flexible Arbeitszeitlösungen und Modelle wie ein Sabbatical sind auch Zeichen für moderne Unternehmen, die auf die volle Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter viel Wert legen. Natürlich kann man im Gespräch auch über die „persönliche Schiene“ argumentieren. So möchte man vielleicht eine längere Reise durch ein oder mehrere Länder unternehmen, was bei manchen Chefs aus unterschiedlichen Gründen sehr positiv aufgenommen wird. Man kann berichten, wie vielfältig man von einer längeren Auszeit zunächst selbst und hinterher auch der Betrieb profitieren wird.

Natürlich müssen Antragsteller einen guten Zeitpunkt für ein Gespräch mit dem Chef wählen. Empfehlenswert ist ein Termin in Zeiten, in denen der Stress im Job auf allen Seiten nicht allzu hoch ist. In entspannter Atmosphäre zu einem günstigen Zeitpunkt lassen sich in Personalangelegenheiten grundsätzlich bessere Ergebnisse erzielen. Das gilt besonders bei einem Antrag auf ein Sabbatjahr, schließlich betrifft dies mehrere Aspekte im Betrieb und einen längeren Zeitraum.

Im Gespräch selbst sollte man flexibel sein und auch verhandlungsbereit. Das betrifft den Zeitpunkt, den Zeitraum und auch die vertragliche Ausgestaltung des Sabbaticals. Je flexibler man ist, umso bessere Chancen auf Zustimmung des Vorgesetzten bestehen. Sollte der Chef aus betrieblichen Gründen zunächst ablehnen, kann man versuchen, über Modelle wie „Abrufbereitschaft“ oder andere flexible Arbeitszeitmodelle doch noch zum Ziel zu kommen. Man kann auch die Bereitschaft signalisieren, trotz des Sabbatjahres für bestimmte Termine oder andere dienstliche Belange zur Verfügung zu stehen. Allerdings muss man hier aufpassen, dass die gesteckten Ziele bzw. Vorteile des Sabbaticals dadurch nicht gefährdet werden.

Die genaue Ausgestaltung des Sabbatjahres sollte man in keinem Fall zu schnell und spontan angehen. Dazu bedarf es mehrerer Gespräche sowie der Einbeziehung anderer Stellen wie des Betriebsrates und/oder der Personalabteilung. Am Ende verfolgen beide Parteien – Antragsteller und Unternehmen – ihre eigenen Ziele. Wenn man geschickt verhandelt, werden beide Seiten profitieren. Dazu muss man mehrfach und vertrauensvoll gemeinsam einen Vertrag zum Sabbatjahr erarbeiten, in dem möglichst im Vorfeld alle Details (inklusive der Frage nach den Rückkehr-Bedingungen) geklärt werden.

Ein hohes Maß an Flexibilität, geschicktes taktisches Vorgehen im Vorfeld der Gespräche sowie die Bereitschaft, Kompromisse einzugehen, steigern also die Chancen auf Zustimmung zum Antrag enorm. Deshalb sollten sich potentielle Antragsteller auf ein Sabbatjahr auch gut und rechtzeitig vorbereiten und sich dabei auch helfen lassen. Am besten sollten enge Vertraute beziehungsweise die Familie ebenfalls frühzeitig und während aller Verhandlungen eingebunden werden.

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