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Sabbatjahr & Sabbatical-Regelungen für Sachsen

Ein Sabbatjahr in Sachsen

In Sachsen gab es bis vor einigen Jahren keine verbeamteten Lehrer und somit auch keine entsprechende Sabbatical-Regelungen für Beamte. Seit dem 1. Januar 2019 können jedoch im Freistaat Sachsen Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden. Dies hat somit ausgewiesene Vorteile bei der Gestaltung einer beruflichen Auszeit für verbeamtete Staatsdiener. Zudem genießen neben BeamtInnen auch Angestellte im Öffentlichen Dienst fast alle üblichen Varianten des Sabbatjahres möglich. Der Bewilligungszeitraum und die Varianten müssen in einer individuellen Vereinbarung zwischen der Schulaufsicht und dem Lehrer getroffen werden.

Gesetzes-Texte im ständigen Wandel

Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.

Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.

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Welche Einflüsse haben Corona & Homeoffice, der Megatrend „New Work“ sowie Ukrainekrieg
und Inflation auf Ihre Pläne, eine Auszeit zu nehmen?

Sabbatjahr.org sagt DANKE: Am Ende der Umfrage erhalten Sie die Möglichkeit, unseren Sabbatical-Guide „Sabbatical Checkliste – Mein perfektes Sabbatical“ kostenfrei herunterzuladen.

 

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Große Umfrage: Berufliche Auszeit – Sabbaticals in und von herausfordernden Zeiten

Die Bearbeitung der Fragen dauert weniger als 10 Minuten. Die Umfrage ist anonym, die Teilnahme freiwillig. Ihre Daten werden verschlüsselt weitergegeben, denn wir nehmen den Datenschutz sehr ernst.

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