Ein Sabbatjahr in Sachsen
In Sachsen gab es bis vor einigen Jahren keine verbeamteten Lehrer und somit auch keine entsprechende Sabbatical-Regelungen für Beamte. Seit dem 1. Januar 2019 können jedoch im Freistaat Sachsen Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden. Dies hat somit ausgewiesene Vorteile bei der Gestaltung einer beruflichen Auszeit für verbeamtete Staatsdiener. Zudem genießen neben BeamtInnen auch Angestellte im Öffentlichen Dienst fast alle üblichen Varianten des Sabbatjahres möglich. Der Bewilligungszeitraum und die Varianten müssen in einer individuellen Vereinbarung zwischen der Schulaufsicht und dem Lehrer getroffen werden.
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.