Ein Sabbatjahr in Hessen
In Hessen regelt die Verordnung über besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung und flexibler Arbeitszeit für beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen das Sabbatical. Die Teilzeitbeschäftigung kann über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren gewährt werden. Der Teil, um den die Arbeitszeit reduziert wird, wird zu einem zusammenhängenden Zeitraum der Freistellung zusammengefasst. In Hessen gibt es die Varianten mit dreiviertel Arbeitszeit (drei Jahre Vollbeschäftigung, ein Jahr Freistellung), vierfünftel, fünfsechstel und sechssiebtel. Auch kürzere Modelle sind grundsätzlich möglich.
Das Sabbatjahr muss sich der „Vorarbeitszeit” anschließen. Aus wichtigem Grund kann es Ausnahmen geben, wann das Sabbatical genommen wird. Es muss in jedem Fall mit Ablauf des Schuljahres enden, in dem der Beamte sein 63. Lebensjahr vollendet. Die Verordnung in Hessen gilt auch für Teilzeitbeschäftigte.
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.