Ein Sabbatjahr in Brandenburg
In Brandenburg gilt das Sabbatjahr als eine zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung mit einer Dauer von zwei bis sieben Jahren, die es dem Beamten ermöglicht, frühestens in der Mitte des Bewilligungszeitraums voll von der Arbeit unter Weiterzahlung der anteiligen Bezüge freigestellt zu werden. Das Sabbatical kann mehrmals in Anspruch genommen werden. Der Umfang der Teilzeitbeschäftigung beträgt – je nach Modell – zweidrittel bis sechssiebtel der Arbeitszeit während des Bewilligungszeitraums. Geregelt ist das Sabbatjahr in Brandenburg im Brandenburgischen Vorschriftensystem (BRAVORS).
Gesetzes-Texte im ständigen Wandel
Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.
Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.