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Formen des Sabbatjahrs

Formen des Sabbatjahrs

So vielfältig die Gründe für ein Sabbatical sind, so vielfältig sind auch die unterschiedlichen Modelle, die in Frage kommen. Grundsätzlich gilt: Für Beamte, gleichgestellte Angestellte im Öffentlichen Dienst sowie Lehrer ist manches viel einfacher, weil es bestimmte Gesetze des Bundes und der Länder gibt, in denen das Sabbatical geregelt ist. Abgesehen von Angehörigen dieser Berufsgruppen gilt: Alles ist möglich und alles ist verhandelbar – sofern das Unternehmen, in dem man beschäftigt ist, verhandlungsbereit ist. Natürlich gelten für alle am Sabbatjahr Interessierten die gültigen Gesetze wie das Teilzeitarbeitsgesetz und natürlich gibt es auch Mischformen der nachfolgend vorgestellten grundsätzlichen Modelle zur Umsetzung des Sabbatjahres.

Modell des zeitlich begrenzten Lohnverzichts mit Anspar- und Freistellungsphase

Dieses Modell ist neben dem Teilzeit-Modell das gängigste und am meisten angewandte in Deutschland. Es ist auch das Modell, welches für Beamte und Lehrer gilt. In dieser Variante verzichtet der Arbeitnehmer über einen vorab zu definierenden Zeitraum auf einen Teil seines Gehaltes und spart dieses Guthaben an. Diese Ansparphase kann zwischen einem Jahr und zehn Jahren dauern. Je nach Zeitraum fällt die Gehaltskürzung größer oder weniger groß aus. In der Freistellungsphase muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten, erhält aber das gekürzte Gehalt weiter. Meistens fällt die Freistellungsphase an das Ende des gesamten Sabbatical-Zeitraums, es kann aber auch ab der Hälfte des Zeitraumes genommen werden.

Teilzeit-Modell

Bei dieser Variante schließt der Arbeitnehmer über einen vorab definierten Zeitraum mit dem Arbeitgeber einen sogenannten Teilzeitvertrag. Er arbeitet vertraglich vereinbart eigentlich mit reduzierter Stundenzahl, tatsächlich aber Vollzeit, ohne das volle Gehalt zu beziehen. Das eingesparte Gehalt durch die unbezahlten Überstunden wandert auf ein Arbeitszeitkonto. Auch hier gibt es die Ansparphase und die Freistellungsphase. In der Freistellungsphase muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten, bekommt aber das reduzierte Gehalt weiter. Wie hoch die Reduzierung ausfällt und wie lange die Freistellungsphase dauert, hängt von den Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab.

Das Fondsparmodell

Auch in diesem Modell gibt es ein Arbeitszeitkonto. Auf dieses wandern Überstunden, nicht in Anspruch genommene Urlaubstage, Teile des Gehaltes, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen des Unternehmens etc. Was genau dort einfließen kann, muss im Vorfeld alles definiert und fixiert werden. Nun kann der Arbeitgeber das dadurch angesparte Geld (genauer: den Wert der eingezahlten Stunden und Leistungen) auf dem Arbeitszeitkonto in Investmentfonds anlegen, um es zu vermehren. Dafür werden Zinsen fällig. In der Phase der Freistellung wird der Arbeitnehmer im Sabbatjahr aus diesem Fond bezahlt. Dieses Modell wird in Deutschland noch nicht allzu häufig angewandt und wenn, dann oft mit der Einschränkung, dass es nur für einen vorzeitigen Ruhestand gilt.

Vorgezogener Ruhestand

Der vorgezogene Ruhestand ist auch ein Modell des Sabbaticals. Für dieses Modell gibt es wiederum mehrere Varianten. Bezüglich des vorgezogenen Ruhestandes gibt es zahlreiche Lösungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren können. In Anlehnung an die bereits genannten Sabbatjahr-Modelle gilt hier: Der Arbeitnehmer kehrt nach der Freistellungsphase im Sabbatical nicht mehr oder mit reduzierter Stundenzahl wieder ins Unternehmen zurück, sondern genießt den Ruhestand. Dazu wird das angesparte Zeitguthaben genutzt, so dass man weniger Stunden oder gar nicht mehr arbeiten muss.

Das Time-out-Modell

Das Time-out-Modell ist eine Variante des Sabbaticals, die Arbeitnehmer meist nicht freiwillig nehmen. Es wird von Unternehmen in schwierigen wirtschaftlichen oder konjunkturellen schwierigen Zeiten angewandt. Der Arbeitnehmer wird für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt und erhält nur noch reduzierte Bezüge. Läuft es im Unternehmen wirtschaftlich wieder besser, kehrt der Arbeitgeber zu den vorher gültigen Bedingungen wieder an seinen Arbeitsplatz zurück.

Unbezahlter Urlaub

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, für eine bestimmte Dauer unbezahlten Urlaub zu nehmen. Darauf müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich einigen. Details dazu erläutern unter “unbezahltes Sabbatjahr“.

Sabbatical nach dem Abitur

Das Sabbatical muss nicht unbedingt nur etwas für Leute ab 40 sein! Eine Auszeit kann man sich auch gut nach dem Abitur nehmen. Hier findet Ihr alle wichtigen Informationen zum Sabbatical nach dem Abitur, warum es sich auf jeden Fall lohnt, für wen es besonders interessant sein kann und welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen!

>> Sabbatical nach dem Abitur

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