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Weltreise mit schulpflichtigem Kind: Ist das möglich?

Weltreise mit schulpflichtigem Kind: Ist das möglich?

Der Traum von einer Weltreise begleitet viele Menschen über Jahre hinweg. Während ihn sich einige schon in jungen Jahren erfüllen, warten andere länger auf den perfekten Moment, um das Sabbatjahr zu beginnen. Grundsätzlich ist die mehrmonatige Auszeit in jedem Lebensabschnitt möglich. In einem ganz bestimmten ist sie allerdings etwas komplizierter umsetzbar – nämlich dann, wenn die eigenen Kinder zur Schule gehen müssen. Kann die Weltreise mit schulpflichtigem Kind trotzdem funktionieren? Wir verraten es Ihnen.

Schulpflicht in Deutschland

In Deutschland herrscht seit 1919 Schulpflicht. Das bedeutet, dass jedes Kind in einem gewissen zeitlichen Rahmen dazu verpflichtet ist, eine Schule zu besuchen. Um welchen Rahmen es sich dabei konkret handelt, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Bundesland das Kind lebt. Das Schulwesen ist Ländersache und so kommt es zu teils großen Unterschieden in den einzelnen Bundesländern, wenn es um das Thema der Schulpflicht geht. In den meisten Teilen Deutschlands erstreckt sich die Schulpflicht über neun oder zehn Jahre, beginnend zwischen dem fünften und siebten Lebensjahr.

Wenn Sie als Eltern beschließen, im Rahmen Ihres Sabbatjahres eine längere Reise zu unternehmen, sollten Sie sich im ersten Schritt genau darüber informieren, welche Regelungen zur Schulpflicht in Ihrem Bundesland herrschen. Einen groben Überblick erhalten Sie beispielsweise hier.

Ist eine Befreiung von der Schulpflicht möglich?

Grundsätzlich sollte ein Kind nie grundlos von der Schule befreit werden. Dessen sollten Sie sich als Eltern bewusst sein. Wenn Sie jedoch unbedingt eine mehrmonatige Reise, die die Dauer der Sommerferien überschreitet, machen wollen, gibt es Möglichkeiten, eine Beurlaubung vom Unterricht zu beantragen. Wichtig ist hierbei, keine Alleingänge zu planen, sondern immer eng mit der Schule / den Schulen Ihres Kindes / Ihrer Kinder zu kooperieren.

In den Schulbesuchsverordnungen – die in jedem Bundesland unterschiedlich formuliert sind und auch verschiedene Inhalte haben können – finden sich gewisse Richtlinien, die eine längerfristige Befreiung vom Unterricht rechtfertigen. Die genannten Beispiele umfassen unter anderem:

  • ärztlich verschriebene Kuren
  • Teilnahme an sportlichen Wettbewerben
  • Hochzeiten, Beerdigungen und andere familiäre Anlässe
  • religiöse Feiertage, Rituale u.ä. (nicht nur christliche!)

In keiner Schulbesuchsverordnung werden Sie jedoch das Bereisen ferner Länder als „wichtigen Grund“ oder „besonders begründeten Ausnahmefall“ finden. Bedeutet das, dass eine Weltreise mit schulpflichtigen Kindern nicht möglich ist?

Schulleitung und Klassenlehrer überzeugen

Ob Ihr Kind oder Ihre Kinder über einen längeren Zeitraum vom Unterricht befreit wird/werden, wird immer im Einzelfall geklärt. Wie weiter oben bereits erwähnt, ist es wichtig, mit Beginn der Planung Ihrer Reise sofort in einen Dialog mit der Schule zu treten. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Schulleitung und sprechen Sie offen über Ihre Pläne und das Anliegen. Versuchen Sie auf keinen Fall, ein Geheimnis um die Reise zu machen und sich irgendwelche Lügen auszudenken, um die Freistellung genehmigt zu bekommen.

Tipp: Auch wenn das Gespräch mit dem Schulleiter unumgänglich ist, empfiehlt es sich, im Vorfeld erst einmal mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes zu sprechen. Dieser kennt seine Schüler sehr viel besser als der Schulleiter und kann darum auch viel besser bewerten, ob eine Beurlaubung vom Unterricht kein Problem ist oder doch besser abgelehnt werden sollte. Hat der Klassenlehrer der Befreiung einmal zugestimmt, ist es meist kein Problem mehr, auch die Schulleitung zu überzeugen.

Grundsätzlich ist bei den Gesprächen mit Lehrer und Schulleiter immer eine große Portion Überzeugungskraft gefragt. Es ist keinesfalls normal in Deutschland, dass schulpflichtige Kinder über einen längeren Zeitraum freigestellt werden. Sollte die schulische Seite merken, dass es bei der Freistellung nur darum geht, Urlaub in der Nebensaison zu machen oder einen günstigeren Flug zu bekommen, stehen Ihre Chancen auf eine Freistellung schlecht.

Weitaus besser ist es, mit Aspekten wie dem Kennenlernen fremder Kulturen, der Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse und der allgemeinen Horizonterweiterung zu argumentieren. Kurzum: Der Auslandsaufenthalt sollte auf keinen Fall als Spaßurlaub, sondern immer als Bildungsreise präsentiert werden. Wenn es Ihnen gelingt, die Entscheider von dieser Idee zu überzeugen, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung.

Die Möglichkeiten nach der Befreiung vom Unterrricht

Wurde die Beurlaubung des schulpflichtigen Kindes bewilligt, besteht erst einmal Grund zur Freude. Die schwierigste Aufgabe wurde gemeistert! Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass nun alles geklärt ist und Sie am Ziel angekommen sind.

Im nächsten Schritt müssen Sie in enger Absprache mit der Schulleitung und dem Klassenlehrer entscheiden, wie es weitergeht. Soll konkret heißen: Bringen Sie (und Ihr Partner) dem Kind/den Kindern den Unterrichtsstoff auf Reisen bei oder vereinbaren Sie von vornherein, dass der Nachwuchs das Schuljahr wiederholen wird? Natürlich sollte bei dieser Entscheidung auch immer das Kind einbezogen werden, um das es geht. Andernfalls hängt schnell der Familiensegen schief und das Sabbatjahr wird zur Zerreißprobe für Groß und Klein.

Fällt die Entscheidung auf die Wiederholung des Schuljahres, können sowohl Kinder als auch Eltern der Reise entspannt entgegenblicken. Etwas anders verhält es sich, wenn Sie sich beispielsweise für das Homeschooling entscheiden. Diese Variante bedeutet, dass Sie Ihr Kind – wo auch immer Sie sich aufhalten – selbst unterrichten. Was beispielsweise in den USA häufig gang und gäbe ist, ist hier in Deutschland die absolute Ausnahme. Weil an den meisten Schulen die Erfahrung mit dem Homeschooling fehlt, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern unverzichtbar. Im Vorfeld der Reise muss genau besprochen werden, welche Inhalte gelehrt werden müssen und wie der Nachweis der schulischen Fortschritte erfolgt. Sehr häufig erhalten Reisende die Schulaufgaben per Email. Die gelösten Aufgaben werden anschließend abfotografiert und zurück an die Schule geschickt. Auch das Einbeziehen von Schulkameraden und deren Eltern ist möglich, wenn vorher entsprechende Absprachen getroffen wurden.

Wichtig: Nach Ihrer Rückkehr in Deutschland wird höchstwahrscheinlich genau geprüft, ob Ihr Kind den Lernstoff auch wirklich verinnerlicht hat. Im Zuge dessen kann es auch passieren, dass es als versetzungsgefährdet eingestuft wird und unter Umständen nicht in die nächste Klasse kommt. Seien Sie sich dieses Risikos bewusst.

Eltern, die sich das alleinige Unterrichten nicht zutrauen und mit Ihren Kindern länger an einem Ort verweilen, können im Vorfeld mit der deutschen Schule eine Umschulung zu einer ausländischen Schule vereinbaren. Der Nachwuchs besucht dann über einen bestimmten Zeitraum hinweg eine Schule, in der bestenfalls auch auf Deutsch unterrichtet wird. In diesem Fall sollten Sie aber damit rechnen, teils hohe Schulgebühren zu zahlen.

Wichtig: Klären Sie unbedingt im Vorfeld Ihrer Reise, in welchen Ländern lediglich Unterrichtspflicht und in welchen tatsächlich Schulpflicht (so wie hier in Deutschland herrscht). Ist letzteres der Fall, muss Ihr Kind eine schulische Einrichtung besuchen.

Weltreisen mit schulpflichtigen Kindern – keine Selbstverständlichkeit!

Auch wenn es bis hier hin vielleicht relativ einfach klang, schulpflichtige Kinder vom Unterricht beurlauben zu lassen, muss doch auch darauf hingewiesen werden, dass es sich dabei keinesfalls um eine Selbstverständlichkeit handelt. Wenn die Schulleitung nicht Ihre Ansichten teilt und der Meinung ist, das Kind muss weiterhin den Unterricht besuchen, haben Sie keine Chance, diese Entscheidung anzufechten. Es gibt in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Freistellung, was wiederum bedeutet, dass es sinnlos ist, die Schule beispielsweise zu verklagen.

Wenn die Befreiung abgelehnt wurde, müssen Sie das wohl oder übel hinnehmen – auch wenn es Ihren Traum von der Weltreise mit Kind womöglich platzen lässt. Möchten Sie sich jedoch partout nicht von diesem verabschieden, kann unter Umständen ein Schulwechsel helfen. Wichtig ist, dass Sie bereits vor dem offiziellen Wechsel mit der Schulleitung sprechen und Ihr Anliegen thematisieren. Andernfalls kann es passieren, dass Ihr Kind sein gewohntes Umfeld verlässt – und am Ende wieder keine Beurlaubung bewilligt wird. Ein Schulwechsel sollte nur dann stattfinden, wenn auch wirklich Aussicht auf Erfolg besteht. Alles andere wäre Ihrem Kind gegenüber unfair.

Das Kind eigenständig befreien – geht das?

Viele Eltern, die unbedingt mit Ihrem Kind über einen längeren Zeitraum verreisen wollen, argumentieren häufig mit Ihrer Vormundschaft und stellen sich damit über die deutsche Schulpflicht. Sein Kind eigenständig zu befreien (oder auch keinen Wert darauf zu legen, ob es die Schule besucht oder nicht), bringt in aller Regel schwerwiegende Konsequenzen mit sich.

Was „schwerwiegende Konsequenzen“ im Detail bedeutet, hängt wieder stark davon ab, in welchem Bundesland Sie mit Ihrer Familie leben. Wird die Schulpflicht einmalig und nur für kurze Zeit verletzt, erhalten Sie meist eine Verwarnung und Ihr Kind einen Eintrag auf dem Zeugnis, der einer starken Stigmatisierung gleichkommen und es auch langfristig beeinflussen kann. Bei langfristiger Verletzung der Schulpflicht drohen Ihnen teils hohe Bußgelder. Wie viel Geld Sie zahlen müssen, ist erneut Ländersache. Die Bußgelder bewegen sich zwischen rund 40 und 1300 Euro. Werden die Eltern zu Wiederholungstätern, drohen im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen. Es sollte Ihnen auf jeden Fall immer bewusst sein, dass das Verletzen der Schulpflicht definitiv kein Kavaliersdelikt ist.

Zusammenfassung

Eltern, die beabsichtigen, eine längere Reise mit Kindern zu unternehmen, müssen sich dessen bewusst sein, dass in Deutschland Schulpflicht herrscht. Das bedeutet, dass das Kind nicht eigenmächtig vom Unterricht befreit werden kann. Eine Befreiung wird ausschließlich von der Schulleitung bewilligt. Wiedersetzen sich die Eltern der Schulpflicht, drohen Verwarnungen, Bußgelder oder sogar eine Haftstrafe. Wurde die Beurlaubung vom Unterricht genehmigt, muss das Kind das Schuljahr entweder wiederholen oder im Ausland (von den Eltern oder an einer Schule) unterrichtet werden.

 

4 Kommentare zu „Weltreise mit schulpflichtigem Kind: Ist das möglich?“

  1. Das verstehe ich nicht ganz. Kann man sich in Deutschland nicht einfach abmelden und dann ein Jahr später wieder anmelden. Was wäre wenn die Mutter oder der Vater für ein Jahr im Ausland arbeiten würde und die ganze Familie geht mit. Ist irgendwie auch wie zügeln.

  2. Eigentlich könnte man sein Kind, und auch sich selbst aus Deutschland abmelden, und unterliegt somit nicht mehr der Schulpflicht in Deutschland.
    Dann muss man die Sache allerdings mit Kindergeldstelle, Krankenkasse und eventuell Finanzamt abklären.

  3. Ich war selbst gemeinsam mit meinem Freund ein Jahr lang auf Reise, wir sind mit unserem Bus durch Südeuropa und Marokko gefahren.
    Wir selbst haben keine Kinder, aber wir haben viele deutsche Familien kennengelernt, die auch mit ihren Kindern lange oder auch dauerhaft unterwegs waren. Es ist also möglich! Viele haben sich dafür tatsächlich in Deutschland abgemeldet.
    Das Kind lernt natürlich unterwegs durch neue Orte, Menschen und Kulturen viel mehr, als jede Schule bieten kann.
    Wenn es Probleme beim Bearbeiten des Schulstoffes, insbesondere im Fach Mathematik gibt, eignet sich auch ein Online-Unterrichtsangebot.

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