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Sabbatjahr & Sabbatical | Alles rund um die berufliche Auszeit

Das Sabbatjahr

Alles rund um die Auszeit vom beruflichen Alltag

Ein Sabbatical, wie ein Jahr mit Teilzeitarbeit oder eine komplette Auszeit vom Arbeitsleben auch genannt wird, ist eine längere Pause vom stressigen Alltag. Studenten nutzen diese Auszeit nach dem Studium, aber auch Beamte, Angestellte, Selbstständige oder Lehrer gehen für einige Monate ins Ausland oder konzentrieren sich zu Hause vermehrt auf soziale Aktivitäten, die Familie oder auf sich selbst. Der Begriff Sabbatjahr stammt aus der Tora, in der dieses Jahr das siebte in einer Reihe ist. Die Äcker und Felder sollen in diesem Jahr brachliegen und die Sklaven freigelassen werden. Ursprünglich diente dieses Jahr also dazu, dass sich die Ressourcen der Erde erholen können. Im übertragenden Sinne ist der Mensch selbst heute diese Grundressource. Ein Jahr der Ruhe und Auszeit soll dazu dienen, neue Kräfte zu sammeln  oder bieten die Gelegenheit zur Neuorientierung. Viele sehen das Sabbatjahr inzwischen auch als wichtigen Lebensabschnitt oder als vorbeugende Maßnahme, um einem drohenden Burnout zu entgehen.

Zum Begriff “Sabbatjahr”

Das Sabbatjahr bezeichnet eine berufliche Auszeit. Es gibt viele gute Gründe, warum Menschen ein Sabbatjahr nehmen, dazu zählen unter anderem Erholung, Weiterbildung, Reisen, Erziehung, Soziales Engagement, Privates etc. Jeder hat sicherlich seine eigene Motivation. Der Begriff stammt aus dem Hebräischen und bezeichnet ein Gebot aus der Tora, wonach alle sieben Jahre sowohl Felder als auch Weinberge nicht besät oder bearbeitet werden sollen. Eine Art verordnete Ruhezeit, die auch aus der Wortbedeutung selbst hervorgeht: Das hebräische Wort „sabat“ lässt sich nämlich mit „inne halten“ übersetzen.

Zunächst beschränkte sich das Sabbatjahr auf den Hochschulbereich und meinte eine befristete Freistellung vom Lehrbetrieb um sich ganz und gar der Forschung zu widmen. Inzwischen ist dieses erfolgreiche Prinzip auch aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken, denn viele Studien zu „Worklife-Balance“ (Ausgewogenheit zwischen Arbeit und Freizeit) belegen: Wer sich von Zeit zu Zeit eine Pause vom Beruf gönnt, arbeitet hinterher umso motivierter. Dass diese Pause nicht zwangsläufig etwas mit Untätigkeit zu tun haben muss, trägt natürlich in hohem Maße zum regen Interesse am Sabbatjahr bei. Oft ist es gerade die Abwechslung durch eine andere Tätigkeit, für die im normalen Alltag wenig bis gar kein Platz vorhanden ist, die viel zur Energiegewinnung und Ausgeglichenheit beisteuert.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch?

Es gibt einige Länder, in denen ein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatjahr existiert, aber Deutschland gehört leider nicht dazu. Trotzdem kann jeder Berufstätige eine längere Arbeitspause einlegen, auch wenn das nicht immer einfach zu planen ist. Für Lehrer, Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte gibt es Gesetze, die ihnen das Planen einer Auszeit erleichtern, aber auch alle anderen können sich ein wenig zurücknehmen, wenn sie einige Hürden nehmen und im Vorfeld gut planen. Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen dazu werden durch geltende Gesetze geschaffen, die sehr flexible Arbeitszeitregelungen erlauben.

Rahmenbedingungen für das Sabbatjahr

Seit 1998 gilt das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung von flexiblen Arbeitszeiten und seit 2001 regelt ein weiteres Gesetz die Teilzeitarbeit und befristete Verträge. Der Arbeitgeber muss allerdings dem Wunsch seines Arbeitnehmers auf ein Sabbatjahr nicht zwingend nachkommen und wenn es aus dienstlichen Gründen abgelehnt wird, ist die Realisierung eines Sabbaticals schwierig, doch es gibt alternative Möglichkeiten wie eine längere Beurlaubung. Wird ein Sabbatical abgelehnt, bleibt noch der Weg über die Teilzeitarbeit, denn hierauf gibt es einen gesetzlichen Anspruch und durch die Reduzierung der Arbeitszeit lassen sich viele Träume und Ideen verwirklichen. Größere Unternehmen können ihren Mitarbeitern einfacher eine Auszeit genehmigen, weil sie den Ausfall leichter überbrücken können als kleine Betriebe. Grundsätzlich gibt es hier aber meist Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um ein Sabbatjahr in Anspruch nehmen zu können.

Weitere Infos:

>> Rechtliche Grundlagen

Die finanzielle Seite

Wenn Sie über Teilzeitarbeit ein Sabbatjahr realisieren können, muss natürlich auch eine Lösung für die Bezahlung gefunden werden. Ein Jahresarbeitszeitvertrag kann hier eine Konstante bilden, denn darüber lässt sich der sozialversicherungstechnische Schutz absichern und ein festes Einkommen garantieren. Beispielsweise könnten Sie für zwei Jahre Vollzeit arbeiten und dann für sechs Monate ein Sabbatical mit Teilzeitarbeit einlegen. Die Bezahlung bleibt während der zweieinhalb Jahre gleich. Eine andere Möglichkeit ist das Fünf-Jahres-Modell, bei dem vier Jahre lang Vollzeit mit reduziertem Lohn gearbeitet wird, um dann anschließend im fünften Jahr den gleichen Lohn zu beziehen, ohne dafür arbeiten zu müssen. Die Möglichkeiten hier sind sehr vielfältig und immer mehr Arbeitgeber kommen ihren Mitarbeitern bei der Planung entgegen. Auch weil es sich für Arbeitgeber durchaus lohnen kann, wenn Firmenangehörige sich Auszeiten gönnen, weil sie von der höheren Motivation und der gewonnen interkulturellen Kompetenz ihres Personals profitieren.

>> Hier gibt es weitere Infos zum Thema “Finanzierung eines Sabbatjahres”

Das Sabbatjahr richtig planen

Ein Sabbatical kann nicht einfach spontan eingelegt werden, denn es bedarf einer umfassenden Planung. Dabei gilt es nicht nur den finanziellen Hintergrund zu klären, sondern Sie sollten auch planen, wie Sie diese Auszeit für sich selbst sinnvoll nutzen können. Beamte können bei ihrem Arbeitgeber einfach einen Antrag stellen und innerhalb der geltenden Regeln kann das Sabbatjahr eingelegt werden. In der freien Wirtschaft hingegen muss eine längere Auszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt werden und in der Regel gibt es eine längere Vorlaufzeit, in der Gehalts- oder Zeitkonten aufgefüllt werden, um dann anschließend pausieren zu können. Beide Parteien benötigen diese Zeit, denn während der Arbeitnehmer seine Konten füllt, muss der Arbeitgeber sich überlegen, wie er die Auszeit überbrücken kann.

Zur Verhandlung eines Sabbatjahrs müssen daher folgende Fragen geklärt werden:

  • Wie lange soll das Sabbatjahr dauern und wann soll es spätestens beginnen?
  • Soll es ein Zeitkonto geben und auf welche Weise soll es gefüllt werden?
  • Wie werden Krankheitstage innerhalb des Sabbatjahrs gerechnet? (Ausschließung oder Anrechnung?)
  • Wann soll die Rückkehr zum Arbeitsplatz erfolgen und unter welchen Bedingungen?
  • Gilt der Kündigungsschutz während der Abwesenheit im Betrieb?
  • Existiert eine Insolvenzversicherung für das Zeitkonto für den Fall, dass das Unternehmen während der Arbeitspause insolvent geht?

Diese Kernfragen müssen in jedem Fall schriftlich geklärt und vor allem vorab und umfassend festgehalten werden, damit beide Parteien genau wissen, worauf sie sich einlassen.

Tipps: Den Arbeitgeber vom Sabbatjahr überzeugen

Bedingungen/Voraussetzungen

Einige Unternehmen genehmigen ein Sabbatjahr erst, wenn der Mitarbeiter bereits mindestens drei Jahre im Betrieb gearbeitet hat. Die Bedingungen und Vorgaben sind sehr unterschiedlich und vor allem in den größeren Unternehmen gibt es meist sehr detaillierte Vorstellungen auf der Arbeitgeberseite, während kleinere Betriebe einen kompletten Ausfall eines Mitarbeiters über ein ganzes Jahr häufig individuell planen müssen.

Sabbatjahr für Beamte, Lehrer & Angestellte im Öffentlichen Dienst

Der Öffentliche Dienst spielt bei der Planung und Genehmigung eines Sabbatjahrs eine wichtige Rolle und kann sogar als Vorreiter gesehen werden. Für Beamte, Lehrer und Angestellte im Öffentlichen Dienst gibt es Teilzeitbeschäftigungs- und Freistellungsmodelle, die sehr individuell regelbar sind und zum Teil auch von der freien Wirtschaft übernommen wurden. In allen 16 Bundesländern gibt es klare Regelungen zum Sabbatjahr, die meist nur in den angebotenen Modellen voneinander abweichen. Das liegt daran, dass das Sabbatjahr in Lehre und Forschung bereits auf eine lange Tradition zurückblicken kann. Zudem gab es in den 1980ern eine Lehrerschwemme, die dazu geführt hat, dass das Sabbatjahr gerne genehmigt wurde.

Verschiedene Möglichkeiten

Zwischen einer vollen und einer halben Stelle liegen im Öffentlichen Dienst viele weitere Möglichkeiten, die das Planen und Realisieren eines Sabbatjahrs erleichtern. Die Teilzeitarbeit kann damit zwischen Zweidritteln und Neunzehnteln liegen und die Bezahlung bewegt sich ebenfalls in diesem Rahmen. Dazu kommt, dass zwischen einem und zehn Jahren in Teilzeit gearbeitet werden darf, um während der Auszeit das gleiche Gehalt beziehen zu können.

Für Beamte, Lehrer und Angestellte im Öffentlichen Dienst ist ein Jahr der Freistellung leichter zu realisieren als für Angestellte in der freien Wirtschaft.

Der genau vorgegebenen Ansparphase folgt die Freistellung für ein komplettes Jahr und in einigen Bundesländern lässt sich das Sabbatical sogar mehrmals wiederholen.

Weitere Infos:

>> Sabbatjahr für Lehrer & Beamte

Die Regelung in den verschiedenen Bundesländern

Beamte auf Bundesebene unterliegen der Arbeitszeitverordnung für Beamte und Beamtinnen des Bundes, während Beamte auf Länderebene den Regelungen des jeweiligen Landesrechts unterliegen. Grundsätzlich müssen Beamte den Antrag auf ein Sabbatjahr rechtzeitig stellen und im entsprechenden formellen Rahmen einreichen. Teilzeitbeschäftigte im Öffentlichen Dienst können ebenfalls ein Sabbatjahr einlegen. Hier ein paar Beispiele für die Regelung in den einzelnen Bundesländern:

Bayern: In Bayern regelt Artikel 80 des bayrischen Beamtengesetztes das Sabbatjahr. Hier sind drei- bis siebenjährige Modelle die Regel, wobei das Sabbatjahr immer am Ende des Zyklus liegt.

>> Sabbatjahr Bayern

Nordrhein-Westfalen: In NRW wird das Sabbatjahr in § 78 des Landesbeamtengesetztes geregelt. Hier sind zwei- bis fünfjähre Modelle mit Freistellung oder Teilzeitjahren möglich. Die Freistellung ist hier nicht nur einmal möglich, sondern kann mehrfach wiederholt werden.

>> Sabbatjahr NRW

Berlin: In Berlin regelt das Teilzeitarbeitsgesetz die Bedingungen für ein Sabbatjahr. Hier gilt die Regelung, dass durch Teilzeitarbeit eine Befreiung vom Dienst bis zu einem Jahr möglich ist. Der Zeitraum des Sabbaticals darf dabei allerdings 10 Jahre nicht überschreiten.

>> Sabbatjahr Berlin

Sachsen: In Sachsen gibt es keine genauen Regelungen für das Sabbatjahr. Allerdings sind für die Angestellten im Öffentlichen Dienst nahezu alle üblichen Varianten möglich. Hier zählt vor allem die individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

>> Sabbatjahr Sachsen

Bremen: In Bremen wird während eines Zeitraums von vier bis sieben Jahren ein bezahltes Freistellungsjahr angespart und abgefeiert. Das Schuljahr mit der Freistellung, liegt am Ende des gesamten Zeitraums.

>> Sabbatjahr Bremen

Hamburg: In Hamburg gilt die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (ArbzVO). Auch hier geht es um die  Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung oder Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit mit entsprechender Kürzung der Bezüge über einen bestimmten Zeitraum, um anschließend im Sabbatjahr nicht zu arbeiten und die Teilzeitbezüge weiter zu erhalten.

>> Sabbatjahr Hamburg

Sabbatjahr-Regelungen je Bundesland

>> Sabbatjahr nach Bundesländern

Das Sabbatjahr für Angestellte & andere Berufsgruppen

Grundsätzlich ist es in größeren Unternehmen einfacher ein Teilzeitarbeitsmodell zu fahren, bei dem auch ein Sabbatjahr mit kompletter Freistellung möglich wird. In der Regel kann ein Sabbatjahr nach dreijähriger Betriebszugehörigkeit angestrebt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Vor allem die Zugpferde der Wirtschaft wie BMW, die Deutsche Bank oder Siemens bieten ihren Mitarbeitern einen Anspruch auf ein Sabbatical und damit gehören sie zu den etwa 15 Prozent der deutschen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit in festen Modellen bieten.

Die Planung eines Sabbaticals für Angestellte bleibt trotzdem eine komplexe Aufgabe, denn in der freien Wirtschaft ändern sich die Gegebenheiten schnell und die Rückkehr an den gleichen Arbeitsplatz ist nicht immer möglich. Auch ein kompletter Rückzug aus dem Arbeitsleben ist nicht immer realisierbar und dann muss über Teilzeitarbeitsmodelle eine Lösung gefunden werden, mit der beide Parteien gut leben können. Der Vorteil bei einem Sabbatjahr, in dem auf Teilzeit gearbeitet wird, ist der Erhalt des alten Arbeitsplatzes. Als Arbeitnehmer verpasst man keine Entwicklung im Betrieb und kann anschließend ohne Einarbeitungszeit wieder voll einsteigen. Der Nachteil hierbei ist sicherlich, dass die Arbeitszeiten optimal geplant werden müssen, damit der Erholungseffekt nicht verloren geht und den privaten Plänen genug Raum bleibt.

Das Sabbatjahr für Selbstständige

Wer selbstständig arbeitet, ist natürlich freier in seiner Zeiteinteilung, doch die Planung einer Auszeit wird durch den finanziellen Aspekt nicht einfacher. Hier können genaue Sparpläne helfen, um die arbeitsfreie Zeit zu überbrücken und eventuell sollte ein Finanzprofi dabei helfen, einen Finanzierungsplan aufzustellen. Der Posten der Sozialversicherungsbeiträge muss bei der Planung ebenso berücksichtigt werden, wie die laufenden Kosten, die das Gewerbe verursacht, wenn der Betrieb geschlossen ist. Dazu darf der Aspekt der Kundenbindung nicht außer Acht gelassen werden, denn ansonsten könnte der Wiedereinstieg nach einer Pause wie ein kompletter Neustart ausfallen.

Das Sabbatjahr für ErzieherInnen

In vielen Bundesländern sind Erzieherinnen Mangelware und die Länder lassen sich einiges einfallen, um motivierte Mitarbeiter zu finden. In Bayern und anderen Bundesländern versucht man mit möglichst flexiblen Arbeitszeitmodellen gut ausgebildetes Personal zu finden und das Sabbatjahr gehört hier sein ein paar Jahren zum Angebot dazu. In diesem Jahr der Auszeit können auch Weiterbildungen angegangen werden, für die im beruflichen Alltag sonst keine Zeit bleibt.

Das Sabbatjahr beantragen & organisieren

Beamte & Öffentlicher Dienst

Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können bei der Beantragung eines Sabbatjahres auf klare Regeln bauen und durch das Einreichen eines frühzeitig gestellten Antrags lässt sich die Auszeit vom Job gut planen und organisieren.

Freie Wirtschaft

In der freien Wirtschaft gibt es zum Großteil keine klaren Vorstellungen zum Sabbatical und mehrere Gespräche müssen klären, ob und wie die Auszeit machbar wird. Im ersten Schritt sollte immer ein grundsätzliches Informationsgespräch mit dem Arbeitgeber erfolgen. Ein Termin beim Chef, in dem ganz unverbindlich nachgefragt wird, ob ein Sabbatjahr vorstellbar ist, wenn man eine Einigung findet. Sie sollten als Arbeitnehmer hier bereits ein paar Informationen und Möglichkeiten vorlegen können, denn viele kleinere und mittelständische Unternehmen haben sich noch nie mit den verschiedenen Varianten befasst und denken bei einem Sabbatjahr automatisch an ein komplettes Jahr, in dem sie vollständig auf ihren Mitarbeiter verzichten müssen. Steht ein grundsätzliches Ja im Raum, kann die genauere Planung für den Sabbatical-Vertrag erfolgen.

Hier ein paar Fragen, mit deren Antworten wichtige Details berücksichtig werden:

  • Welches Einkommen muss unbedingt erzielt werden, damit die laufenden Kosten gedeckt werden können?
  • Wie lange soll das Sabbatjahr dauern? Drei Monate oder ein halbes Jahr lassen sich leichter überbrücken als ein komplettes Jahr.
  • Gibt eine Möglichkeit mit Teilzeitarbeit die persönlichen Ideen und Wünsche für Sabbatjahr zu realisieren oder möchten Sie die Zeit komplett im Ausland verbringen?
  • Wie soll die Ansparphase genau aussehen? Wie lange soll sie dauern und gibt es Möglichkeiten das Konto durch einen Nebenjob schneller zu füllen?
  • Wie soll die Rückkehr in den Job aussehen, wenn Sie ein komplettes Jahr Auszeit genommen haben?
  • Wollen Sie Kontakt zum Arbeitgeber halten, um auf dem Laufenden zu bleiben und möchten Sie erreichbar bleiben, um bei wichtigen Entscheidungen informiert zu sein?
  • Oder wollen Sie am Ende Ihrer Auszeit einige Tage zur Wiedereingliederung nutzen, um sich während des Sabbaticals nicht ablenken zu lassen?

Neben diesen greifbaren Fragen, die sich vor allem um die finanzielle Seite und die Rückkehr zum Arbeitsplatz drehen, gibt es noch den persönlichen Bereich eines Sabbatjahrs. Was möchten Sie erleben, verändern, genauer betrachten oder beginnen?

Persönliche Aspekte bei der Planung

Familie und Freunde müssen sich ebenso wie Sie selbst an die Veränderungen gewöhnen. Wenn Sie für einen gemeinnützigen Verein arbeiten wollen oder zwischendurch verreisen möchten, bedeutet das auch für die Familie eine Umstellung. Am Ende des Sabbatjahres müssen sich dann alle wieder an die neue, alte Situation gewöhnen und auch hierzu braucht es ein wenig Planung. Es macht also durchaus Sinn, wenn Sie sich bereits vorab ein paar Gedanken darum machen, wie Ihr ganz persönliches Sabbatical aussehen kann und wo vielleicht schwierige Situationen entstehen könnten.

Die Kosten für ein Sabbatjahr

Das leidige Thema Geld wird auch in Ihrem Sabbatjahr unweigerlich eine wichtige Rolle spielen. Neben den großen, laufenden Kosten wie der Miete oder den Kreditraten gibt es viele, kleine Kostenpunkte, die sich auch gut abstellen lassen, damit aus dem Sabbatical kein Jahr voller Entbehrungen wird. Sie könnten die Gelegenheit nutzen und sich fragen, ob Sie bestimmte Abonnements von Zeitungen wirklich haben möchten oder eingefahrene Shoppingrituale oder andere kostenintensive Freizeitgestaltungen auch weiterhin zu Ihrem Leben gehören sollen. Es geht nicht darum, sich alles zu versagen, was Spaß macht, sondern lediglich darum zu überdenken, was für ein erfülltes Leben wichtig ist.

Bei einer Teilzeitregelung, bei der Vollzeit für einen gekürzten Lohn gearbeitet wird, ändert sich nicht wirklich viel, denn Sie haben bereits ein oder zwei Jahre weniger Einkommen und müssen sich im Sabbatjahr nicht weiter einschränken.

Bei der Variante mit einer kompletten Auszeit fällt aber auch das monatliche Einkommen weg und das finanzielle Polster ist ohne konkreten Plan oft schneller verbraucht als gedacht. Hier können monatlich festgeschriebene Überweisungen vom Spar- auf das Girokonto helfen, um die Finanzen im Blick zu behalten.

Finanzierung des Sabbaticals per Nebenjob

Wenn das Sabbatjahr über eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber erfolgt, kann eine Nebentätigkeit auf Minijob-Basis das Konto aufbessern. In Unternehmen, die keine Mini- oder Teilzeitjobs bieten können, kann das Sabbatjahr meist nur über eine komplette Freistellung erfolgen. Damit fällt aber auch das Einkommen komplett weg und ein Minijob in einem anderen Betrieb sorgt dann für mehr finanzielle Sicherheit. Eine Erlaubnis des ursprünglichen Arbeitgebers ist in der Regel nicht notwendig, dennoch sollten Sie ihn vorab informieren und fragen, ob es dadurch Probleme geben könnte, weil so Probleme bei der Rückkehr an den alten Arbeitsplatz vermieden werden.

Sozialversicherungen

Bei einem Teilzeitarbeitsmodell bleiben Sie auch weiterhin über den Arbeitgeber kranken-, renten- und arbeitslosenversichert, weil das gekürzte Gehalt auch während der Auszeit ausbezahlt wird.

Wenn Sie eine vollständige Auszeit vom Job nehmen, sind Sie in dieser Zeit nicht mehr über den Arbeitgeber versichert und müssen Rücksprache mit der Krankenversicherung halten und sich selbst um die Beiträge zur den Versicherungen kümmern.

Kranken- und Rentenversicherung sind die zwei wichtigsten Versicherungen, die zur Not auch aus der eigenen Tasche bezahlt werden sollten, weil sich so größere Probleme vermeiden lassen.

Durch einen kleinen Unfall oder eine Erkrankung während des Sabbatjahres können schnell fünfstellige Beträge für eine ärztliche Behandlung anfallen und ein Jahr ohne Beiträge zur Rentenversicherung wirkt sich im Alter unter Umständen stark negativ aus.

Die Krankenversicherung

Genau einen Monat ab Urlaubsbeginn gilt der Versicherungsschutz der Krankenkasse noch. Danach sind Sie nicht mehr versichert und müssen die Kosten für eine eventuelle Behandlung selbst tragen. Wenn gesetzlich versichert sind, sollten Sie für das Sabbatjahr nicht zu einer privaten Versicherung wechseln, denn die Rückkehr zu einer gesetzlichen Kasse kann unter Umständen schwierig werden. Bei einer bisherigen privaten Krankenversicherung gilt es einen Tarif für das Sabbatjahr zu finden, mit dem Sie gut leben können. Ein offenes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter sollten Sie daher frühzeitig in Ihre Checkliste zur Planung Ihrer Auszeit aufnehmen.

Die Rentenversicherung

Wenn Sie Ihr Sabbatjahr mit gekürztem Gehalt verbringen, entgehen Ihnen unter Umständen die Rentenversicherungsbeiträge für ein Jahr. Auf den ersten Blick mag das verschmerzbar klingen, doch im Alter kann dieses eine Jahr entscheidend sein. Daher sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber oder der Rentenkasse in Verbindung setzen und klären, wie die Beiträge zur Rentenversicherung sichergestellt werden können.

Das Sabbatjahr und der Lebenslauf

Eine berufliche Auszeit muss natürlich später im Lebenslauf dargestellt und erklärt werden. Hier bewährt es sich bei der Wahrheit zu bleiben, wobei diese aber mit bestimmten Formulierungen einen positiven Wert erhält. Eine „berufliche Neuorientierung“ oder ein „Auslandsaufenthalt“ sind Möglichkeiten dazu. Sie sollten allerdings keine fiktiven Tätigkeiten angeben, denn in einem persönlichen Bewerbungsgespräch müssen Sie glaubhaft vermitteln können, wie die Lebenslücke zustande kam. Eine intensive Vorbereitung auf einen neuen Lebensabschnitt können Studenten als Grund für das Sabbatjahr angeben und auch die Betreuung eines erkrankten Familienmitglieds kann ganz offen als Begründung für die Auszeit im Lebenslauf angegeben werden.

>> Wie kann ich das Sabbatjahr gut im Lebenslauf unterbringen?

Verschiedene Modelle für das Sabbatjahr

Die Bezeichnung Sabbatjahr kann leicht falsch verstanden werden, denn eigentlich bezeichnet man damit eine Auszeit vom Beruf, die zwischen drei Monaten und einem Jahr dauert. Wie lange ein Sabbatical dauern kann, hängt nicht zuletzt vom Arbeitgeber und den persönlichen, finanziellen Verhältnissen ab.

Hier ein paar klassische Varianten, die natürlich individuell ausgelegt und geplant werden können:

Ein Freizeitjahr

Wenn Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland planen oder einfach komplett aus dem Berufsleben aussteigen wollen, ist ein bezahltes Freistellungsjahr die optimale Möglichkeit. Hier gibt es verschiedene Varianten zur finanziellen Überbrückung und damit sehr individuelle Möglichkeiten. Häufig rechnen Arbeitgeber mit einem Zeitraum von fünf Jahren. Vier Jahre davon wird ein Zeit- oder Gehaltskonto aufgefüllt, indem bei einem Teilzeitarbeitsvertrag in Vollzeit gearbeitet wird. Andere Zeitspannen sind natürlich möglich und es bleibt der individuellen Absprache zwischen Arbeitgeber und -nehmer überlassen, welches Modell gewählt wird. Ein großer Vorteil bei dieser Regelung ist, dass die Beiträge zu den Sozialversicherungen weiterhin vom Arbeitgeber übernommen werden. Im Falle eines unbezahlten Urlaubs muss natürlich ebenfalls ein finanzielles Polster angelegt werden. Hier gilt dann aber, dass auch für die Kranken- und Rentenversicherung auf eigene Verantwortung gesorgt werden muss.

Unser Tipp:

>> Volunteering im Ausland

Arbeiten in Teilzeit

Eine andere Variante ist der teilweise Rückzug aus dem Arbeitsleben, indem eine Vollzeitstelle vorübergehend zur Teilzeitstelle wird. Dieses Modell ist vor allem sinnvoll, wenn Sie im gewohnten Umfeld bleiben wollen und sich vor Ort sozial engagieren möchten oder lang gehegte persönliche Träume verwirklichen wollen, die mehr Zeit benötigen. Finanziell gesehen kann hier wie beim Freizeitjahr ebenfalls ein Zeit- oder Gehaltspolster angelegt werden, so dass Sie trotz weniger Arbeitsstunden auf ein Einkommen bauen können, mit dem alle fixen Kosten gedeckt sind.

Das Langzeitkonto: In vielen Betrieben gibt es ein Arbeitszeitkonto, das über einen langen Zeitraum gefüllt werden kann, weil Überstunden nicht automatisch ausbezahlt werden. Über so ein Langzeitkonto lassen sich im Laufe von mehreren Jahren Plusstunden sammeln, die dann als Sabbatjahr genommen werden können. Allerdings sind dabei die Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes zu beachten.

Eine Beurlaubung als Alternative?

Das Planen und Organisieren für ein Sabbatjahr kostet Zeit und in vielen Fällen auch Nerven, weil es nicht immer einfach ist, diesen langen Zeitraum finanziell zu überbrücken. Wenn Sie zwischendurch einfach nur Phasen mit mehr Zeit für sich und die Familie wollen, kann auch eine Beurlaubung sinnvoll sein. Hierfür ist der Planungsaufwand wesentlich geringer und der Arbeitgeber ist in der Regel eher bereit einen oder zwei Monate zu überbrücken. Für den Traum eines Auslandsaufenthalts kann die Beurlaubung ebenfalls eine gute Lösung sein. Sie sollten sich Zeit nehmen, um ihre Wünsche zu überdenken und sie ins richtige Verhältnis zum Aufwand stellen. Oft findet sich so eine Lösung, die dem Sabbatjahr sehr nahe kommt, aber eben keine drei oder fünf Jahre Vorlaufzeit verlangt.

Coaching & Beratung zum Sabbatjahr

Der Grund für ein Sabbatjahr ist meist die Verwirklichung eines persönlichen Traums. Eine ausgedehnte Reise, ein Hobby oder mehr Zeit für Familie, Freunde oder soziale Aktivitäten. Mit professioneller Unterstützung und Beratung wird die Planung leichter und Sie sind auch bei Problemen besser gerüstet. Ein Einzelcoaching, ein Workshop oder ein Seminar zum Thema Sabbatical sind eine gute Möglichkeiten, um detailliert Fragen zu klären und natürlich lassen sich auch grundsätzliche Modelle dabei näher betrachten.

Weitere Infos:

>> Sabbatjahr-Beratung

Bücher & Links

Inzwischen gibt es viele Ratgeber in Buchform zum Thema Sabbatjahr oder für die Planung einer beruflichen Auszeit. Auch E-Books und Webseiten beschäftigen sich mit dem Thema ausführlich.

Weitere Infos:

>> Literatur & Links

2 Kommentare zu „Sabbatjahr & Sabbatical | Alles rund um die berufliche Auszeit“

  1. Pingback: Sabbatjahr für Selbstständige (Teil 2): Tipps für die Planung | Billomat

  2. Pingback: Wieviel Auszeit braucht der (Stadt)Mensch? - personal balance

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