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Sabbatjahr & Sabbatical-Regelungen für Hamburg

Ein Sabbatjahr in Hamburg

In Hamburg gilt die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (ArbzVO). Auch hier geht es um die  Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung oder Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit mit entsprechender Kürzung der Bezüge über einen bestimmten Zeitraum, um anschließend im Sabbatjahr nicht zu arbeiten und die Teilzeitbezüge weiter zu erhalten.

Die Teilzeitbeschäftigung kann einen Zeitraum zwischen zwei und acht Jahren umfassen. Vorausgesetzt, dass das Sabbatjahr frühestens ab der Hälfte des gesamten Zeitraums  zusammenhängend genommen werden kann, bietet Hamburg den Bediensteten folgende Varianten an: zwei Jahre Teilzeitbeschäftigung mit der halben regelmäßigen Arbeitszeit und entsprechend halbem Gehalt und der Beamte arbeitet im ersten Jahr voll und im zweiten ist er freigestellt.

Die folgenden Varianten umfassen jeweils andere Zeiträume und Verkürzungen der Arbeitszeit: Möglich sind demnach auch die Varianten drei Jahre mit zweidrittel Arbeitszeit (Freistellung frühestens nach eineinhalb Jahren), vier Jahre mit dreiviertel Arbeitszeit (Freistellung frühestens nach zwei Jahren), fünf Jahre mit vierfünftel Arbeitszeit (Freistellung frühestens nach zweieinhalb Jahren), sechs Jahre mit fünfsechstel Arbeitszeit (Freistellung frühestens nach drei Jahren) und sieben Jahre Teilzeitbeschäftigung mit sechssiebtel der regelmäßigen Arbeitszeit (Freistellung frühestens nach dreieinhalb Jahren). Der Beamte muss in der Ansparphase nicht zwingend Vollzeit beschäftigt sein. Auch bei Teilzeitkräften sind die entsprechenden Varianten des Sabbatjahres möglich.

Auch in Hamburg gelten für Angestellte im Öffentlichen Dienst die gleichen Regelungen.

Gesetzes-Texte im ständigen Wandel

Wer sich im Detail und vor allem brandaktuell (Gesetze werden stetig fortentwickelt und geändert) informieren möchte, sollte zudem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung im Internet mit hoher Zeitaktualität recherchieren, da obiger Text immer nur eine zeitliche Bestandsaufnahme darstellen kann.

Sabbatjahr-Tipp: Freiwilligenarbeit & Volunteering im Ausland – soziales Engagement während der Auszeit.

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