Suche
Close this search box.

SABBATJAHR.ORG

Der Sabbatjahr-Vertrag: alles Wichtige schritlich mit Ihrem Arbeitgeber regeln

Der Sabbatjahr-Vertrag

Vertrag zwischen Sabbatnehmer und Arbeitgeber

Die konkrete Ausgestaltung eines Sabbatjahr-Vertrages ist für Beamte, Angestellte im Öffentlichen Dienst sowie Lehrer einfach, schließlich gibt es für Angehörige dieser Berufsgruppen gesetzlich verankerte feste Regelungen. Für alle anderen gilt es, möglichst konkrete und vertraglich fixierte Vereinbarungen zu treffen, in denen möglichst viele Details geregelt sind. Experten empfehlen stets einen individuellen Vertrag, auch wenn es in einem Unternehmen entsprechende Betriebsvereinbarungen zum Thema gibt. Denn da ein Sabbatjahr bekanntlich viele Jahre umfassen kann, kann es passieren, dass sich während der Anspar- oder der Freistellungsphase diese Betriebsvereinbarungen ändern. Ein individuell vereinbarter Vertrag bleibt hingegen sicher bestehen.

Wichtige Vertragsdetails zur Arbeitsplatz-Rückkehr

Die Angst vieler potentieller Antragsteller, nach der Rückkehr in den Betrieb nicht mehr auf seinen angestammten Posten zurückkehren zu können, ist groß. Deshalb gilt es, dies und weitere wichtige Vertragsdetails im Vorfeld zu besprechen und am Ende schriftlich zu fixieren. In diesen Prozess können verschiedene Akteure eingebunden werden: Neben dem Antragsteller und dem Vorgesetzten können dies der Betriebsrat oder die Personalabteilung sein, aber auch Rechtsanwälte. Im Folgenden skizzieren wir die wichtigsten Details, die geklärt werden sollte.

Der wohl wichtigste zu regelnde Fakt ist der genaue Zeitraum der Anspar- und der Freistellungsphase. Dann muss geklärt sein, wie die Bezahlung geregelt wird. Ist die Freistellungsphase bezahlt oder unbezahlt? Man sollte stets darauf achten, dass die vereinbarte Arbeitszeitreduzierung befristet ist, schließlich wollen die meisten Antragsteller ja nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz wieder in gleichem Umfang arbeiten wie zuvor. Bezüglich der Ansparphase muss geregelt werden, was genau angespart werden darf: Urlaubs- und Überstunden, Zeitzuschläge, Gratifikationen, Erfolgsbeteiligungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld können dazu gehören. Dazu gehört auch die Frage, in welcher Zeit und in welchem Maße vor- und nachgearbeitet werden darf beziehungsweise muss.

Ebenfalls wichtig ist die Regelung, was nach der Rückkehr in den Job passiert. So sollte festgehalten werden, dass die Rückkehr an den gleichen oder einen ähnlichen Arbeitsplatz gesichert ist, wenn man dies als Antragsteller wünscht. Das betrifft sowohl die Aufgaben als auch die Bezahlung und den Umfang der Arbeit. Krankheitszeiten in der Freistellungsphase sollten nicht vom Zeitguthaben abgezogen werden. Zudem muss geregelt werden, dass bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb während des Sabbaticals angespartes Guthaben ausbezahlt wird – im Todesfall auch an Erben. Möglicherweise sollte auch eine sogenannte Wettbewerbsklausel mit aufgenommen werden, in der geregelt wird, dass der freigestellte Mitarbeiter nicht für Wettbewerber tätig werden darf, während er in der Freistellungsphase ist.

Süddeutsche Logo
ZDF Logo
Focus Logo
ntv Logo
Berliner Morgenpost Logo
Hamburger Abendblatt Logo
Mittelbayerische Logo
WAZ Logo
RP Online Logo
Neue Narrative Logo
Nach oben scrollen