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Auszeit als Elternzeit | Sein Sabbatjahr für die Familie nutzen

Auszeit als (verlängerte) Elternzeit nutzen

Auszeit als Elternzeit nutzen

Eine sehr sinnvolle und besondere Art der Auszeit ist die sogenannte Elternzeit, die in Deutschland per Rechtsanspruch von beiden Elternteilen genommen werden kann. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen und Regeln, die wir ebenso hier darstellen wie die Möglichkeiten zu einer Verlängerung der Elternzeit über den ursprünglich geplanten Zeitraum hinaus.

Was ist die Elternzeit?

Die Elternzeit ist ein festgelegter Zeitraum unbezahlter Freistellung der Eltern von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bis zu dessen vollendetem dritten Lebensjahr. Es besteht ein Rechtsanspruch, allerdings nicht für selbständige Eltern. Beide Elternteile können ganz oder zeitweise – auch zusammen – in Elternzeit gehen. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, um die Elternzeit anzutreten: So müssen die Eltern das Kind selbst erziehen, betreuen und in einer gemeinsamen Haushalt mit ihm leben.

Die Elternzeit konkret

Während der Elternzeit dürfen die Eltern nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich in Teilzeit arbeiten. Diese Teilzeitregelung ist allerdings noch speziellen Anforderungen unterworfen, über die Sie sich bei Bedarf rechtzeitig informieren sollten. Der Anspruch gilt übrigens auch für Auszubildende. Eine Elternzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber schriftlich beantragt beziehungsweise eingereicht werden. Kommt während einer laufenden Elternzeit ein weiteres Kind hinzu, können die Eltern die erste Elternzeit vorzeitig beenden und die noch zustehende Zeit an die zweite Elternzeit „dranhängen“. Dies gilt allerdings nur, wenn dem „keine wichtigen betrieblichen Gründe“ entgegenstehen. Eltern in „ beruflicher Auszeit“ dürfen diese grundsätzlich zur Weiterbildung nutzen. Grundsätzlich besteht während der Elternzeit ein Kündigungsverbot, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen (Stilllegungen im Betrieb, arbeitsrechtliche Verletzungen oder schwere Straftaten zum Beispiel). Nach Beendigung der Elternzeit geht das Arbeitsverhältnis so weiter wie vorher.

Elterngeld

Für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten steht den Eltern ein sogenanntes Elterngeld zu. Die Höhe dieses Elterngeldes orientiert sich am laufenden monatlichen Erwerbseinkommen, das das Elternteil, das die Elternzeit in Anspruch nimmt, in den zwölf Monaten vor Antritt der Elternzeit verdient hat. Es sind mindestens 300 Euro, aber maximal 1800 Euro monatlich und soll laut Gesetzgeber die Familie finanziell in der Elternzeit unterstützen.

Die Verlängerung der Elternzeit

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Verlängerung der Elternzeit, wenn das Elternteil die Zeit zunächst auf unter zwei Jahre bestimmt hat. Allerdings muss das Elternteil dies beanspruchen und wichtige Gründe darlegen. Im Grundsatz muss es belegen, dass das Interesse einer längeren Freistellung von der Arbeit wichtigen Vorrang haben muss gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die Eltern in der Elternzeit trennen, das Kind beispielsweise durch Erkrankung mehr Betreuung benötigt oder der Partner, der mit betreut, erkrankt. Einfacher und unbürokratischer ist es, wenn der Arbeitgeber der Verlängerung der Elternzeit sowieso zustimmt, dann kann jederzeit bis auf maximal drei Jahre verlängert werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf eine Verlängerung, kann man zumindest noch versuchen, flexible andere Lösungen, zum Beispiel in Form von Teilzeitmodellen, zu finden. Inzwischen ist die rechtliche Lage oft so, dass der Arbeitgeber in der Pflicht ist, eine geplante Absage der Verlängerung einer Elternzeit stichhaltig zu begründen. Besser ist natürlich in jedem Fall eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Eltern, die ihre Elternzeit verlängern möchten, wenn sie dies dürfen.

1 Kommentar zu „Auszeit als Elternzeit | Sein Sabbatjahr für die Familie nutzen“

  1. Pingback: Wie man mit dem Sabbatical eine Auszeit schafft – Abenteuerzeilen

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